Ein verhängnisvoller Navigationsfehler eines Lkw-Fahrers führte zu einer folgenschweren Verwechslung: Statt Streusalz befüllte er ein Silo mit über 27 Tonnen Weißfeinkalk. Die Kraftfahrthaftpflicht- und die Betriebshaftpflichtversicherung des Spediteurs stritten daraufhin darüber, wer für den entstandenen Schaden in Höhe von 16.800 Euro aufkommen muss.
➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 25 U 3191/21 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Hilfe anfordern
✔ Der Fall: Kurz und knapp
- Das Urteil des Landgerichts München I wurde durch das OLG München abgeändert und die Klage wurde abgewiesen.
- Der Versicherungsnehmer befüllte versehentlich ein Streusalzsilo mit Weißfeinkalk, wodurch der Inhalt unbrauchbar wurde.
- Die Klägerin, als Kraftfahrthaftpflichtversicherer, forderte den Schadensersatzbetrag von der Beklagten, der Betriebshaftpflichtversicherer.
- Das Landgericht hatte zunächst der Klägerin Recht gegeben, doch das OLG München entschied anders.
- Zentraler Punkt: Der Schaden wurde als „durch den Gebrauch“ des Fahrzeugs verursacht eingestuft.
- Wichtig: Schäden durch den Gebrauch des Fahrzeugs sind von der Kraftfahrthaftpflichtversicherung abgedeckt, auch wenn das Fahrzeug als Arbeitsmaschine genutzt wird.
- Entscheidung: Das Entladen von Weißfeinkalk wurde als eine Nutzung des Fahrzeugs im Sinne der Versicherung gewertet.
- Folge: Die Kraftfahrthaftpflichtversicherung musste den Schaden übernehmen, nicht die Betriebshaftpflichtversicherung.
- Auswirkung: Versicherungsnehmer müssen bei Schadensfällen klar zwischen den Zuständigkeitsbereichen ihrer Versicherungen unterscheiden.
- Klarheit: Der Begriff „Gebrauch des Fahrzeugs“ umfasst auch die Nutzung von fahrzeugspezifischen Einrichtungen wie Pumpen beim Entladen.
Kalk statt Streusalz: OLG stärkt Haftung der Kfz-Haftpflichtversicherung
Wenn ein Kraftfahrzeug auf der Straße zur Verwendung gelangt, ist es leider nicht unüblich, dass es zu Beschädigungen und Schäden kommt. Die Verantwortlichkeit hierfür zu klären ist mitunter eine komplexe juristische Angelegenheit. In diesem Zusammenhang spielt die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung eine zentrale Rolle. Sie tritt in der Regel für Schäden ein, die der Fahrzeughalter oder Fahrer Dritten zufügt. Allerdings gibt es auch Konstellationen, in denen die Versicherung ihre Leistungspflicht verweigern kann. Um die rechtlichen Folgen solcher Situationen besser zu verstehen, lohnt es sich, einen genaueren Blick auf die einschlägigen Regelungen zu werfen. Im Folgenden soll daher ein aktuelles Gerichtsurteil erörtert werden, das wichtige Erkenntnisse in Bezug auf die Haftung der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung liefert.
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✔ Der Fall vor dem Oberlandesgericht München
Kalk im Streusalzsilo – Kraftfahrer verwechselt Anschrift
Der Fall ereignete sich am 10. November 2017….