Streit um Stromanschluss: Wohnungseigentümergemeinschaft und E-Auto-Besitzer geraten aneinander. Das Landgericht Frankfurt musste entscheiden, ob ein Beschluss zur Installation einer Ladestation in der Tiefgarage rechtmäßig war. Dabei ging es vor allem um die Frage, welche Auflagen und Sicherheitsvorkehrungen die Eigentümergemeinschaft von dem Anschlusswilligen verlangen darf.
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✔ Der Fall: Kurz und knapp
Die Klägerin, eine Wohnungseigentümerin, klagte gegen die Eigentümergemeinschaft wegen eines Beschlusses, der einem Miteigentümer die Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge in der Tiefgarage erlaubte.
Der Beschluss gestattete die Installation unter bestimmten Bedingungen wie Kostenübernahme, Nutzung eines Fachbetriebs und Einhaltung von Brandschutzauflagen.
Die Klägerin bemängelte, dass die Auflagen unzureichend seien und keine klare Verpflichtung zur fachgerechten Installation und Wartung festgelegt wurde.
Zudem forderte sie ein umfassendes Brandschutzgutachten und eine Überprüfung des Versicherungsschutzes, was im Beschluss fehlte.
Das Amtsgericht hatte zunächst die Klage abgewiesen und argumentiert, die Auflagen seien ausreichend und gesetzliche Haftungsregelungen seien allgemein gültig.
Das Landgericht Frankfurt hob dieses Urteil jedoch auf und erklärte den Beschluss für ungültig, da die Auflagen nicht den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung entsprachen.
Der Beschluss war nicht präzise genug, da er keine konkreten Anforderungen an den Fachbetrieb und die durchzuführenden Maßnahmen stellte.
Es fehlten klare Vorgaben für die Prüfung und Genehmigung durch die Hausverwaltung, was zu Unsicherheiten bei der Umsetzung führen könnte.
Die Entscheidung des Gerichts betonte die Notwendigkeit klarer und detaillierter Auflagen bei baulichen Veränderungen, um den Interessen aller Wohnungseigentümer gerecht zu werden.
Auswirkungen des Urteils: Zukünftig müssen Eigentüme[…]