Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Gestattungsbeschluss über Installation einer Wallbox

Ganzen Artikel lesen auf: Kanzlei-Kotz.de

Streit um Stromanschluss: Wohnungseigentümergemeinschaft und E-Auto-Besitzer geraten aneinander. Das Landgericht Frankfurt musste entscheiden, ob ein Beschluss zur Installation einer Ladestation in der Tiefgarage rechtmäßig war. Dabei ging es vor allem um die Frage, welche Auflagen und Sicherheitsvorkehrungen die Eigentümergemeinschaft von dem Anschlusswilligen verlangen darf.

➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 2-09 S 31/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Hilfe anfordern


✔ Der Fall: Kurz und knapp

Die Klägerin, eine Wohnungseigentümerin, klagte gegen die Eigentümergemeinschaft wegen eines Beschlusses, der einem Miteigentümer die Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge in der Tiefgarage erlaubte.
Der Beschluss gestattete die Installation unter bestimmten Bedingungen wie Kostenübernahme, Nutzung eines Fachbetriebs und Einhaltung von Brandschutzauflagen.
Die Klägerin bemängelte, dass die Auflagen unzureichend seien und keine klare Verpflichtung zur fachgerechten Installation und Wartung festgelegt wurde.
Zudem forderte sie ein umfassendes Brandschutzgutachten und eine Überprüfung des Versicherungsschutzes, was im Beschluss fehlte.
Das Amtsgericht hatte zunächst die Klage abgewiesen und argumentiert, die Auflagen seien ausreichend und gesetzliche Haftungsregelungen seien allgemein gültig.
Das Landgericht Frankfurt hob dieses Urteil jedoch auf und erklärte den Beschluss für ungültig, da die Auflagen nicht den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung entsprachen.
Der Beschluss war nicht präzise genug, da er keine konkreten Anforderungen an den Fachbetrieb und die durchzuführenden Maßnahmen stellte.
Es fehlten klare Vorgaben für die Prüfung und Genehmigung durch die Hausverwaltung, was zu Unsicherheiten bei der Umsetzung führen könnte.
Die Entscheidung des Gerichts betonte die Notwendigkeit klarer und detaillierter Auflagen bei baulichen Veränderungen, um den Interessen aller Wohnungseigentümer gerecht zu werden.
Auswirkungen des Urteils: Zukünftig müssen Eigentüme[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv