themify_box color=“aufmacher“]Mit 80 Sachen durch die Ortschaft – Rasen kostet Autofahrerin 180 Euro. Amtsgericht Büdingen verhängt Bußgeld für 27 km/h zu schnell innerhalb geschlossener Ortschaft. Verteidiger scheitert mit Einwänden gegen Messung nahe Schulweg.
➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 60 OWi 902 Js-OWi 29931/22 (29931/22) | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Hilfe anfordern
✔ Der Fall: Kurz und knapp
Die Betroffene wurde wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h zu einer Geldbuße von 180 Euro verurteilt.
Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte mit dem Gerät PoliScan FM1, das ordnungsgemäß geeicht und vom zuständigen Zeugen gemäß der Gebrauchsanweisung verwendet wurde.
Der Messbereich endete 94 Meter vor der Ortstafel, was zu Diskussionen über die Korrektheit der Messung führte.
Das Gericht stellte fest, dass das Messgerät und die Messung ordnungsgemäß waren und den Anforderungen entsprachen, trotz der Einwände des Verteidigers.
Der Zeuge bestätigte in der Verhandlung die korrekte Durchführung der Messung und die einwandfreie Funktion des Gerätes.
Ein privates Gutachten des Verteidigers konnte keine wesentlichen Fehler in der Messung nachweisen, da die festgestellten Einwände als unbeachtlich bewertet wurden.
Die Argumente des Verteidigers bezüglich eines vermeintlich falschen Tokens und nicht eingetragener Messmethoden wurden als irrelevant eingestuft.
Die ordnungsgemäße Schulung des Zeugen und die Einhaltung der vorgeschriebenen Messverfahren wurden durch vorgelegte Zertifikate belegt.
Die Verhandlung ergab keine Hinweise auf eine fehlerhafte Messung oder eine notwendige weitere Beweiserhebung.
Das Urteil bekräftigt die Rechtmäßigkeit standardisierter Messverfahren, wenn diese korrekt angewendet und dokumentiert werden.
Amtsgericht bestätigt 180 Euro Bußgeld trotz Unterschreitung des Mindestabstands
Geschwindigkeitsüberwachung ist ein komplexes Thema, das viele Menschen umtreibt. Gesetze und Regelungen legen fest, unter welchen Bedingun[…]