Eine Autofahrt mit fatalen Folgen: Ohne gültige Fahrerlaubnis verursachte eine Frau beim Einparken einen Schaden an einem geparkten Wagen. Nach dem Crash stieg sie aus, begutachtete den demolierten Skoda und flüchtete vom Unfallort. Nun muss sie nicht nur strafrechtliche Konsequenzen fürchten, sondern sieht sich auch mit einer saftigten Regressforderung der gegnerischen Versicherung konfrontiert.
➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 3 C 120/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Hilfe anfordern
✔ Der Fall: Kurz und knapp
Eine Fahrerin ohne gültige Fahrerlaubnis verursachte einen Unfall und entfernte sich unerlaubt vom Unfallort.
Die Versicherung der Fahrerin verklagte sie auf Erstattung der Schadenssumme, da sie ihre Obliegenheitspflichten verletzt hatte.
Die Beklagte bestritt die Vorwürfe und behauptete, der Unfall sei nicht durch ihre fehlende Fahrerlaubnis verursacht worden.
Das Gericht entschied, dass die Beklagte regresspflichtig ist, weil sie ohne Fahrerlaubnis gefahren ist und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat.
Es wurde angenommen, dass der Unfall durch das Fehlen der fahrerischen Fähigkeiten verursacht wurde, die eine gültige Fahrerlaubnis nachweisen würde.
Die Beklagte konnte nicht beweisen, dass der Unfall auch mit gültiger Fahrerlaubnis passiert wäre.
Der sogenannte „Anscheinsbeweis“ sprach gegen die Beklagte, da typischerweise das Fehlen einer Fahrerlaubnis auf mangelnde Fahrfähigkeiten hindeutet.
Die Versicherung musste den Schaden regulieren, weshalb sie einen Regressanspruch gegen die Beklagte hatte.
Die Beklagte wurde zur Zahlung von Schadensersatz sowie vorgerichtlichen Mahn- und Rechtsanwaltskosten verurteilt.
Das Urteil verdeutlicht die Bedeutung der Einhaltung von Obliegenheitspflichten in Versicherungsverträgen und die strikte Haftung bei deren Verletzung.
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