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Gleichbehandlungsgrundsatz – Gewährung Inflationsausgleichsprämie nur an Gesunde

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Ein LKW-Fahrer im Tagdienst ohne Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie? Die Kriterien des Arbeitgebers für die Auszahlung der Prämie werfen Fragen auf. Das Arbeitsgericht Nienburg hatte zu entscheiden, ob eine Ungleichbehandlung aufgrund von Krankheitstagen und Fahrtstrecke zulässig ist.

➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Ca 155/23 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Hilfe anfordern


✔ Der Fall: Kurz und knapp

Das Gericht entschied über die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie an Arbeitnehmer.
Der Kläger, ein LKW-Fahrer, wurde länger als 60 Tage krank und erhielt deshalb keine Prämie.
Es ging um die Zahlung einer Prämie in zwei Teilbeträgen im Oktober 2022 und Februar 2023.
Die Prämie sollte durch Kriterien geregelt werden, darunter Betriebszugehörigkeit und Krankheitszeiten.
Die Beklagte argumentierte, dass Prämien nur an Beschäftigte mit hohen Fahrtkosten und Übernachtungskosten gezahlt werden.
Der Kläger erfüllte die Bedingungen aufgrund seiner Krankheitszeiten nicht.
Das Gericht entschied zugunsten des Klägers und verurteilte den Arbeitgeber zur Zahlung der Prämie.
Das Gericht sah die Kriterien als diskriminierend und nicht gerechtfertigt an.
Arbeitnehmer dürfen nicht aufgrund von Krankheit von einer Prämie ausgeschlossen werden.
Das Urteil stärkt die Position von Arbeitnehmern gegen unfaire Prämienregelungen.


Ungleiche Inflationsprämie: Krank und ohne Übernachtung – Kein Geld?
Das Prinzip der Gleichbehandlung ist ein fundamentales Konzept im Rechtssystem. Es besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich behandelt werden müssen, unabhängig von persönlichen Merkmalen oder Besonderheiten. Dieses Prinzip kommt in vielen Rechtsbereichen zum Tragen, beispielsweise bei der Gewährung von Leistungen oder Vergünstigungen durch den Staat. Eine zentrale Frage ist dabei immer, wann eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt sein kann. Der vorliegende Fall befasst sich mit der Frage, ob die Auszahlung einer Inflationsausglei[…]


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