Brisanter Streit um Schweigepflicht: Steuerberater verweigert Aussage in Steuerhinterziehungsverfahren trotz Entbindung. Gericht ordnet Durchsuchung der Steuerkanzlei an und stellt pikante Unterlagen sicher. Landgericht stellt klar: Entbindung von Schweigepflicht gilt für gesamte Kanzlei und ist nicht teilbar.
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✔ Der Fall: Kurz und knapp
Der Fall dreht sich um einen Angeklagten, der wegen versuchter Steuerhinterziehung angeklagt ist und seinen Steuerberater von der Schweigepflicht entbunden hat.
Der Steuerberater verweigerte die Aussage, weil seine Chefin ihn angewiesen hatte, nicht auszusagen.
Ein Durchsuchungsbeschluss für die Räumlichkeiten der GmbH wurde erlassen, um relevante Unterlagen zu finden.
Die GmbH legte Beschwerde ein und argumentierte, die Durchsuchung sei rechtswidrig, weil die Unterlagen beschlagnahmefrei seien.
Das Gericht wies die Beschwerde ab und erklärte, dass die Durchsuchung gerechtfertigt war, da die Unterlagen nicht beschlagnahmefrei waren.
Die Entbindung von der Schweigepflicht ist unteilbar und erstreckt sich auf alle Personen, die im Rahmen der gemeinschaftlichen Berufsausübung mit dem Berufsgeheimnisträger zusammenarbeiten.
Der Beschluss stellte klar, dass eine wirksame Entbindung von der Schweigepflicht auch dann besteht, wenn unsicher ist, ob das Mandat mit dem Zeugen oder der GmbH bestand.
Die Entscheidung verdeutlicht, dass durch eine Entbindung von der Schweigepflicht alle beruflichen Beteiligten des Mandatsverhältnisses betroffen sind.
Die zentrale Aussage des Urteils ist, dass die Schweigepflicht eines Berufsgeheimnisträgers umfassend und nicht auf Einzelpersonen beschränkt ist.
Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen, indem es festlegt, dass eine partielle Entbindung von der Schweigepflicht nicht möglich ist und alle beruflich Beteiligten umfasst.
Unteilbare Schweigepflicht: Steuerberater zu Aussage verpflichtet trotz Mandantenwunsch
Das Thema der Entbindung […]