Ein Fäulnisschaden an den Deckenbalken unter einer Dachterrasse sorgt für Zündstoff in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen führen zu einem erbitterten Rechtsstreit zwischen den betroffenen Wohnungseigentümern und der Gemeinschaft. Das Amtsgericht Erfurt sieht sich mit der Frage konfrontiert, ob die von der Eigentümerversammlung beschlossene Vorgehensweise rechtmäßig ist.
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✔ Der Fall: Kurz und knapp
Der Beschluss auf der Eigentümerversammlung vom 25.11.2022 wurde für ungültig erklärt.
Die Beklagte, die Wohnungseigentümergemeinschaft, muss die Kosten des Rechtsstreits tragen.
Die Kläger hatten Sondernutzungsrechte an der Dachterrasse und wandten sich gegen die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen.
Die Sanierungsmaßnahmen betrafen Fäulnisschäden der Deckenbalken unter der Dachterrasse.
Der angefochtene Beschluss war nicht hinreichend bestimmt und entsprach nicht der ordnungsgemäßen Verwaltung.
Der Beschluss war unklar hinsichtlich der zu beauftragenden Firmen und der Kostentragung.
Eine Einholung von Vergleichsangeboten für die Sanierungsmaßnahmen fehlte, was der ordnungsgemäßen Verwaltung widerspricht.
Das Gericht entschied, dass eine klare und bestimmte Beschlussfassung notwendig ist, um spätere Bindungen der Eigentümer zu vermeiden.
Die fehlende Bestimmtheit des Beschlusses führte zur Ungültigkeit, da die Kostenlast und der Umfang der Maßnahmen unklar waren.
Die Einhaltung der Bestimmtheitsanforderungen ist wesentlich, um die Rechte und Pflichten der Eigentümer transparent zu regeln.
Beschluss der WEG über Dachterrassen-Sanierung für ungültig erklärt
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