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WEG – Beschlussfassung über bauliche Veränderungen von Gemeinschaftseigentum

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Ein Fäulnisschaden an den Deckenbalken unter einer Dachterrasse sorgt für Zündstoff in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen führen zu einem erbitterten Rechtsstreit zwischen den betroffenen Wohnungseigentümern und der Gemeinschaft. Das Amtsgericht Erfurt sieht sich mit der Frage konfrontiert, ob die von der Eigentümerversammlung beschlossene Vorgehensweise rechtmäßig ist.


➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 C 1565/22 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Hilfe anfordern


✔ Der Fall: Kurz und knapp

  • Der Beschluss auf der Eigentümerversammlung vom 25.11.2022 wurde für ungültig erklärt.
  • Die Beklagte, die Wohnungseigentümergemeinschaft, muss die Kosten des Rechtsstreits tragen.
  • Die Kläger hatten Sondernutzungsrechte an der Dachterrasse und wandten sich gegen die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen.
  • Die Sanierungsmaßnahmen betrafen Fäulnisschäden der Deckenbalken unter der Dachterrasse.
  • Der angefochtene Beschluss war nicht hinreichend bestimmt und entsprach nicht der ordnungsgemäßen Verwaltung.
  • Der Beschluss war unklar hinsichtlich der zu beauftragenden Firmen und der Kostentragung.
  • Eine Einholung von Vergleichsangeboten für die Sanierungsmaßnahmen fehlte, was der ordnungsgemäßen Verwaltung widerspricht.
  • Das Gericht entschied, dass eine klare und bestimmte Beschlussfassung notwendig ist, um spätere Bindungen der Eigentümer zu vermeiden.
  • Die fehlende Bestimmtheit des Beschlusses führte zur Ungültigkeit, da die Kostenlast und der Umfang der Maßnahmen unklar waren.
  • Die Einhaltung der Bestimmtheitsanforderungen ist wesentlich, um die Rechte und Pflichten der Eigentümer transparent zu regeln.

Beschluss der WEG über Dachterrassen-Sanierung für ungültig erklärt

Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sind für viele ein komplexes Thema. Oft ist nicht klar, welche Rechte und Pflichten Eigentümer haben, wenn es um Veränder am gemeinschaftlichen Eigentum geht. Streitigkeiten über Beschlüsse zur Instandhaltung oder Modernisierung sind leider keine Seltenheit. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die Rechtsbeziehungen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. Es soll einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Einzeleigentümer und der Gemeinschaft schaffen. Dabei geht es um Fragen wie: Wer darf was mit dem gemeinschaftlichen Eigentum machen? Wie werden Erhaltungsmaßnahmen beschlossen und finanziert? Welche Mitwirkungs- und Widerspruchsrechte haben die Eigentümer? In der Praxis zeigt sich, dass eine sorgfältige, rechtlich korrekte Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft entscheidend ist, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Im Folgenden werden wir uns daher näher mit einem konkreten Gerichtsurteil befassen, das Licht auf die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Beschlussfassung zu Baumaßnahmen im Bereich des Gemeinschaftseigentums wirft.

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