Eine geistig behinderte Heimbewohnerin stürzte bei einer Röntgenuntersuchung vom Tisch und erlitt schwere Verletzungen. Obwohl die Begleitperson auf die Sturzgefahr hingewiesen hatte, unterließ die Klinik ausreichende Sicherungsmaßnahmen. Das Gericht sprach dem Erben der später verstorbenen Frau ein Schmerzensgeld von 7.000 € wegen der Verschlechterung ihrer Mobilität und Lebensqualität zu.
➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 O 7141/19 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Hilfe anfordern
✔ Der Fall: Kurz und knapp
- Die Beklagte wurde zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt.
- Das Gericht entschied, dass die Beklagte für den Sturz der Patientin vom Röntgentisch verantwortlich ist.
- Die Patientin stürzte vom Röntgentisch, da keine ausreichenden Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden.
- Die Mitarbeiter der Beklagten wurden auf die Sturzgefahr hingewiesen, unternahmen jedoch nichts.
- Die Entscheidung basiert auf der Pflicht der Beklagten, die Patientin vor vorhersehbaren Risiken zu schützen.
- Das Gericht befand, dass die Sturzgefahr ein voll beherrschbares Risiko darstellt.
- Durch den Sturz erlitt die Patientin erhebliche Verletzungen, darunter eine Unterschenkelfraktur und eine Gehirnerschütterung.
- Die Beklagte hätte die Patientin durch geeignete Maßnahmen sichern müssen, wie eine Begleitperson oder medikamentöse Ruhigstellung.
- Die Entscheidung betont die Verantwortung medizinischer Einrichtungen für die Sicherheit besonders gefährdeter Patienten.
- Dieses Urteil könnte zu einer verstärkten Aufmerksamkeit für Sicherheitsmaßnahmen in Krankenhäusern führen.
Gericht entscheidet über Sturz-Haftung von Klinik bei Patientin mit Behinderung
Krankenhaushaftung – eine wichtige Frage für Patienten Wenn Menschen aufgrund einer Krankheit oder Verletzung ein Krankenhaus aufsuchen, erwarten sie dort selbstverständlich eine qualifizierte und sichere Behandlung. Schließlich geht es um ihre Gesundheit und mitunter um ihr Leben. Doch leider kommt es manchmal auch in Krankenhäusern zu Zwischenfällen, die schwerwiegende Folgen haben können. Eine zentrale Frage ist dann, wer dafür die Verantwortung trägt – das Krankenhaus oder der Patient selbst. Gerade bei Patienten mit Behinderungen oder Einschränkungen können Stürze während der Behandlung besonders schwerwiegende Verletzungen nach sich ziehen. Wie Krankenhäuser mit solchen Risiken umgehen müssen und welche Sorgfaltspflichten sie dabei haben, ist Gegenstand intensiver rechtlicher Diskussionen. Ein aktuelles Gerichtsurteil zu einem solchen Fall soll nun näher beleuchtet werden.
Ihre Rechte bei Krankenhaushaftung nach einem Sturz
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✔ Der Fall vor dem LG Nürnberg-Fürth
Sturz vom Röntgentisch trotz bekannter Sturzgefahr
Die ursprüngliche Klägerin litt aufgrund einer frühkindlichen Meningitis unter geistiger Retardierung und spastischer Quadriplegie. Sie hatte den Entwicklungsstand einer Zweijährigen und befand sich in einem Pflegeheim. Am 06.05….