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Herausgabe einer sichergestellten Sache – Voraussetzungen

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In einem Rechtsstreit um die Herausgabe eines unter Eigentumsvorbehalt verkauften und später unterschlagenen PKW entschied das Landgericht Bad Kreuznach, dass das Fahrzeug an den ursprünglichen Verkäufer zurückzugeben ist. Weder der betrügerische Käufer noch spätere Erwerber konnten aufgrund des Eigentumsvorbehalts und grob fahrlässigen Handelns Eigentum an dem Wagen erwerben. Das Gericht hob damit einen anderslautenden Beschluss der Vorinstanz auf.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 5 Qs 5/23 jug ➔


✔ Kurz und knapp

Der Beschluss des Amtsgerichts Bad Kreuznach vom 22.09.2022 wurde aufgehoben.
Die Staatsanwaltschaft muss den sichergestellten PKW an den Beschwerdeführer M. R. herausgeben.
Die Staatsanwaltschaft trug die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers.
Gegen den Beschuldigten D. K. lief ein Ermittlungsverfahren wegen gewerbsmäßigen Betruges.
D. K. hatte den PKW von M. R. durch Täuschung erworben, ohne den Kaufpreis zu zahlen.
Das Fahrzeug wurde später an mehrere Händler weiterverkauft, bis es bei einer GmbH sichergestellt wurde.
Das Amtsgericht entschied zunächst, das Fahrzeug an den letzten gutgläubigen Käufer, Herrn S., herauszugeben.
M. R. legte Beschwerde ein und argumentierte, dass der ursprüngliche Eigentumsvorbehalt und die fehlende Kaufpreiszahlung verhinderten, dass D. K. Eigentum erwarb.
Das Gericht erkannte an, dass M. R. der rechtmäßige Eigentümer blieb, da der Kaufpreis nicht gezahlt wurde und der Eigentumsvorbehalt galt.
Das Gericht entschied, dass der Erwerber S. aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht gutgläubig das Eigentum am Fahrzeug erworben hatte.


Herausgabe sichergestellter Sachen: Gerichtsurteil zum Eigentumsvorbehalt
Wenn Straftaten begangen werden, kann die Staatsanwaltschaft im Zuge von Ermittlungen Gegenstände sicherstellen. Dies dient der Beweissicherung und dem Schutz der Allgemeinheit. Allerdings stellt sich oft die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Herausgabe dieser sichergestellten Sachen erfolgen muss. Denn neben dem staatlichen Interesse an der Strafverfolgung müssen auch die Rechte der Betroffenen berücksichtigt werden.

Das Strafprozessrecht regelt daher genau, wer Anspruch auf Rückgabe von sichergestellten […]


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