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Fahreignungszweifel – akutes Koronarsyndrom – hausärztliches Attest

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Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat entschieden, dass einem Antragsteller mit Herzerkrankungen die Fahrerlaubnis entzogen bleibt. Da er trotz Aufforderung kein fristgerechtes verkehrsmedizinisches Gutachten vorlegte, durfte das Landratsamt auf seine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen. Das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit überwiegt in diesem Fall das private Interesse des Antragstellers an der Beibehaltung seiner Fahrerlaubnis. Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: B 1 S 23.277 ➔

✔ Kurz und knapp


  • Das Gericht lehnte den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ab.
  • Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
  • Der Streitwert wurde auf 7.500 EUR festgesetzt.
  • Die Entziehung der Fahrerlaubnis war aufgrund der vorliegenden Herzerkrankungen gerechtfertigt.
  • Der Antragsteller legte kein fachärztliches Gutachten zur Klärung der Fahreignung vor.
  • Das hausärztliche Attest war für die Beurteilung nicht ausreichend.
  • Die Fristsetzung zur Vorlage des Gutachtens war angemessen.
  • Die Verkehrssicherheit hat Vorrang vor privaten Interessen des Antragstellers.
  • Die Anordnung der sofortigen Vollziehung war im öffentlichen Interesse geboten.

Koronarsyndrom und Fahreignung: Gericht entzieht Fahrerlaubnis aus Sicherheitsgründen

Die Fahreignung eines Kraftfahrers ist von zentraler Bedeutung für die Verkehrssicherheit. Gesundheitliche Einschränkungen, wie beispielsweise Herzerkrankungen, können sich erheblich auf die Fahrtüchtigkeit auswirken und in seltenen Fällen sogar zu gefährlichen Situationen führen. Aus diesem Grund überprüfen die zuständigen Behörden in regelmäßigen Abständen und bei Zweifeln an der Fahreignung, ob ein Fahrzeugführer den rechtlichen Anforderungen genügt. Insbesondere bei Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, wie einem akuten Koronarsyndrom, sind sorgfältige Untersuchungen und Begutachtungen durch Fachärzte notwendig, um die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zuverlässig einschätzen zu können. Dabei kann ein einfaches hausärztliches Attest häufig nicht ausreichen, da komplexe medizinische Zusammenhänge zu berücksichtigen sind. In einem konkreten Gerichtsfall, über den im Folgenden berichtet wird, musste das Gericht abschließend entscheiden, ob trotz einer solchen Erkrankung die Erteilung einer Fahrerlaubnis möglich ist oder ob aus Gründen der Verkehrssicherheit ein Entzug der Fahrerlaubnis rechtmäßig war. Verlieren Sie nicht Ihre Mobilität – Holen Sie sich jetzt eine unverbindliche Ersteinschätzung! Sie leiden an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung und machen sich Sorgen um Ihren Führerschein? Als erfahrener Rechtsberater verstehe ich Ihre Bedenken. Die Fahreignung ist in solchen Fällen ein komplexes Thema, das sorgfältig geprüft werden muss. Lassen Sie sich von mir beraten, damit Sie Ihre Rechte bestmöglich wahren und eine tragfähige Lösung finden können. Mit meiner langjährigen Expertise im Verkehrsrecht kann ich Ihnen aufzeigen, wie Sie Ihre Mobilität erhalten und gleichzeitig die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten. Zögern Sie nicht, eine unverbindliche Ersteinschätzung anzufordern – dieser erste Schritt könnte sich als entscheidend erweisen.

✔ Der Fall vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth


Fahreignungszweifel nach akutem Koronarsyndrom: Der Fall im Detail

Im vorliegenden Fall geht es um die Entziehung der Fahrerlaubnis eines Antragstellers, der an verschiedenen Herzerkrankungen leidet….


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