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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – einstweilige Verfügung

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Das Arbeitsgericht Köln hat den Antrag eines Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung über den gesetzlichen Sechswochenzeitraum hinaus im Wege der einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Das Gericht sah weder einen Verfügungsanspruch noch einen Verfügungsgrund als gegeben an. Fragen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall seien regelmäßig nicht im summarischen einstweiligen Rechtsschutz, sondern im Hauptsacheverfahren zu klären.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 8 Ga 20/23 ➔


✔ Kurz und knapp

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde abgelehnt.
Der Kläger muss die Kosten des Rechtsstreits tragen.
Der Streitwert wurde auf 67.102,51 Euro festgesetzt.
Eine Berufung wurde nicht gesondert zugelassen.
Der Kläger beanspruchte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall über den gesetzlichen Zeitraum hinaus, was vom Gericht abgelehnt wurde.
Die Beklagte zahlte lediglich einen Krankengeldzuschuss und verweigerte die weitere Entgeltfortzahlung, was das Gericht als rechtens erachtete.
Die Ausstellung von „Erstbescheinigungen“ anstelle von „Folgebescheinigungen“ durch den Kläger wurde vom Gericht als nicht ausreichend für einen neuen Entgeltanspruch bewertet.
Die Rechtsprechung zur „Einheit des Verhinderungsfalls“ wurde vom Gericht angewendet, wonach keine neuen Entgeltansprüche entstehen, wenn zur bestehenden Erkrankung eine neue hinzukommt.
Der Antrag auf Urlaubsentgelt für einen angeblichen Urlaub im April 2023 wurde ebenfalls abgewiesen, da keine ausreichenden Nachweise vorgelegt wurden.
Das Gericht sah keinen Verfügungsgrund, da keine besondere Eilbedürftigkeit vorlag, die über den Normalfall einer arbeitsgerichtlichen Zahlungsklage hinausgeht.


Arbeitnehmer scheitert mit Antrag auf Entgeltfortzahlung über 6 Wochen hinaus
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist ein wichtiges Thema im Arbeitsrecht, das Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen betrifft. Gesetzlich ist geregelt, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern im Krankheitsfall für einen begrenzten Zeitraum weiterhin das Gehalt fortzahlen müssen. Dabei gibt es jedoch häufig Streit darüber, wie lange genau dieser Zeitraum andauert und wann die Entgeltfortzahlung endet.

In der Praxis kommt es oft zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbe[…]


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