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Durchsuchungsbeschluss – Mindestanforderungen

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Das Landgericht Nürnberg-Fürth erklärte einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Nürnberg wegen mangelhafter Begründung für rechtswidrig. Der Beschluss enthielt keine konkreten Angaben zu den Handlungen, durch die der Beschuldigte die ihm vorgeworfene Steuerhinterziehung begangen haben soll. Damit genügte er nicht den rechtsstaatlichen Mindestanforderungen an einen solchen Grundrechtseingriff.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 18 Qs 8/23 ➔


✔ Kurz und knapp

Thema: Rechtswidrige Durchsuchungsanordnung im Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung.
Schwierigkeit: Der Durchsuchungsbeschluss erfüllt nicht die rechtsstaatlichen Mindestanforderungen.
Entscheidung: Die Durchsuchungsanordnung des Amtsgerichts Nürnberg wird als rechtswidrig erklärt.
Begründung: Der Beschluss enthält keine ausreichenden Tatsachenangaben über den Tatvorwurf und die wesentlichen Verdachtsmomente.
Auswirkungen: Die Staatskasse trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers.
Rechtliche Grundlagen: Der Durchsuchungsbeschluss muss gemäß Art. 13 Abs. 1, 2 GG und dem Rechtsstaatsprinzip klar definierte Tatvorwürfe enthalten.
Gerichtliche Pflicht: Richter müssen Durchsuchungsbeschlüsse so formulieren, dass der Grundrechtseingriff messbar und kontrollierbar bleibt.
Fehlende Konkretisierung: Der Beschluss benennt weder konkrete Handlungen noch wesentliche Verdachtsmomente, wodurch die Rechtswidrigkeit begründet ist.
Rechtsmittel: Trotz der Vollziehung der Durchsuchung bleibt das Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit bestehen.
Kostenentscheidung: Basierend auf § 473 Abs. 4 StPO trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens.


Rechtswidrige Durchsuchung: Gericht kippt Beschluss wegen Begründungsmängeln
Eine Durchsuchung ist ein schwerwiegender Eingriff in die persönlichen Rechte und Freiheiten eines Menschen. Daher unterliegt sie im deutschen Rechtssystem besonderen gesetzlichen Auflagen und richterlicher Kontrolle. Das Grundgesetz gewährleistet das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und erlaubt Durchsuchungen nur […]


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