Aufgrund unklarer Aktenlage konnte das Gericht nicht feststellen, ob der Betroffene vor Erlass des Bußgeldbescheids rechtswirksam angehört wurde. Da somit keine verjährungsunterbrechende Maßnahme nachgewiesen werden konnte, ist Verfolgungsverjährung eingetreten und das Bußgeldverfahren wurde eingestellt. Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 729 OWi – 265 Js 838/23 – 63/23 ➔
✔ Kurz und knapp
- Ein Bußgeldbescheid wurde am 14.03.2023 gegen den Betroffenen erlassen.
- Der Betroffene legte rechtzeitig Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
- Die Ordnungswidrigkeit wurde am 10.12.2022 begangen.
- Das Gericht stellte fest, dass die 3-Monats-Verjährungsfrist des § 26 Abs. 3 StVG überschritten wurde.
- Ein Bußgeldbescheid muss innerhalb von drei Monaten nach der Tat erlassen werden.
- In der Zwischenzeit eingetragene Druckaufträge („Anhoer“, „AnhFErm“) konnten nicht als Verjährungsunterbrechung nach § 33 Abs. 1 OWiG anerkannt werden.
- Es fehlte an der notwendigen Dokumentation, die den Inhalt und Adressaten der Druckaufträge nachweist.
- Das Verfahren wurde wegen Verjährung gemäß §§ 206a StPO, 46 OWiG eingestellt.
- Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen werden von der Staatskasse getragen.
Bußgeldbescheid zu spät: Verjährung bei Geschwindigkeitsüberschreitung?
Verkehrsdelikte und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können für Autofahrer weitreichende rechtliche Konsequenzen haben. Bußgelder, Fahrverbote und sogar der Führerscheinentzug sind mögliche Folgen. Ein zentrales Thema sind dabei die Verjährungsfristen, die für die Verfolgung solcher Vergehen gelten. Gerichte müssen prüfen, ob ein Bußgeldbescheid rechtzeitig erlassen wurde oder ob die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit bereits verjährt ist. Gerade bei kurzfristigen Verjährungsfristen von nur drei Monaten kann es entscheidend sein, wie Behörden Zwischenhandlungen wie Anhörungen dokumentieren. Im Folgenden wird ein aktuelles Urteil vorgestellt, das sich mit der Frage der Verjährung in einem Bußgeldverfahren beschäftigt und die Bedeutung einer sorgfältigen Aktenführung für die Behörden unterstreicht.
Bußgeldverfahren erfolgreich anfechten
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und befürchten hohe Strafen oder sogar den Entzug des Führerscheins? In solchen Situationen sind rechtliche Fehler der Behörden, wie unzureichende Dokumentation von Anhörungen, oft entscheidend. Mit unserer langjährigen Expertise im Verkehrsrecht prüfen wir, ob Ihr Verfahren aufgrund von Verjährung eingestellt werden kann. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und lassen Sie uns Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Anfechtung beurteilen. Fordern Sie jetzt Ihre unverbindliche Ersteinschätzung an und schützen Sie sich vor unberechtigten Konsequenzen.
✔ Der Fall vor dem Amtsgericht Dortmund
Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung droht Verjährung
Gegen den Betroffenen wurde am 10.12.2022 eine Ordnungswidrigkeit wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung begangen. Erst am 14.03.2023, also mehr als 3 Monate später, erließ die Bußgeldbehörde einen Bußgeldbescheid gegen den Betroffenen. Dieser legte dagegen rechtzeitig Einspruch ein. Das rechtliche Problem in diesem Fall liegt darin, ob das Bußgeldverfahren bereits verjährt ist. Gemäß § 26 Abs. 3 StVG beträgt die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr 3 Monate. Eine Unterbrechung der Verjährung kommt nach § 33 Abs….