Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt entschied, dass die Kosten für die Teilnahme privater Sachverständiger an der Beweisaufnahme nur teilweise erstattungsfähig sind. Während die Aufwendungen für den Sachverständigen beim Ortstermin als nicht notwendig erachtet wurden, erkannte das Gericht die Kosten für die Teilnahme eines Experten an der mündlichen Verhandlung an. Der Beschluss verdeutlicht die Abwägung zwischen der Notwendigkeit fachlicher Stellungnahmen und deren Relevanz für die Verfahrensaufklärung. Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 O 142/23 ➔
✔ Kurz und knapp
- Grundsätzlich sind die Kosten für private Gutachten nur in Ausnahmefällen erstattungsfähig, wenn deren Beauftragung für die Vorbereitung oder Sachkunde geboten war.
- Die Prozesssituation muss die Vorlage eines Privatgutachtens herausfordern und dessen Inhalt auf Förderung des Verfahrens zugeschnitten sein.
- Im vorliegenden Fall sah das Gericht keine Notwendigkeit, die Gutachter zu laden, da es um die Schutzbedürftigkeit der Nachbarschaft ging und nicht um genaue Lärmwerte.
- Die mündlichen Erläuterungen der Gutachter waren zwar informativ, aber nicht entscheidungsrelevant für das Gericht.
- Die Aufwendungen für die Teilnahme der privaten Sachverständigen waren daher nicht zwingend notwendig und somit nicht erstattungsfähig.
- Das Gericht folgte im Wesentlichen den Wertungen des Oberverwaltungsgerichts bezüglich der örtlichen Verhältnisse und Schutzbedürftigkeit.
- Die Kostenentscheidung berücksichtigte die mangelnde Erforderlichkeit der privaten Gutachten für das gerichtliche Verfahren.
- Die erstattungsfähigen Kosten beschränkten sich auf die der Beigeladenen entstandenen Anwaltskosten.
Rechtsverfolgung: Wer trägt die Kosten für private Sachverständige?
Eine gute Rechtsverfolgung kann für Bürger oft eine große Herausforderung sein. Häufig spielen dabei komplexe rechtliche Fragen und technische Aspekte eine entscheidende Rolle. Um ihre Rechte effektiv durchzusetzen, sehen sich Betroffene oftmals gezwungen, private Sachverständige hinzuzuziehen. Dies kann jedoch zu Diskussionen über die Erstattungsfähigkeit der damit verbundenen Kosten führen. Gerichte müssen in solchen Fällen sorgfältig prüfen, ob der Einsatz externer Experten tatsächlich notwendig war, um den Sachverhalt umfassend zu klären und eine faire Entscheidung zu treffen. Wie sich diese Frage im konkreten Fall beurteilen lässt und welche Kriterien dabei eine Rolle spielen, soll im Folgenden anhand einer aktuellen gerichtlichen Entscheidung näher beleuchtet werden.
Erstattung der Kosten privater Sachverständiger – Ihre Rechte verstehen und durchsetzen
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✔ Der Fall vor dem Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt
Teilnahme privater Sachverständiger an der Beweisaufnahme – Kosten der Rechtsverfolgung
In diesem Fall geht es um die Kosten der Teilnahme privater Sachverständiger an der Beweisaufnahme in einem baurechtlichen Verfahren….