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Produkthaftung für Grillpfanne die Ceranfeld zerkratzt

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Das Amtsgericht Frankfurt hat die Klage eines Kunden abgewiesen, der Schadensersatz für Kratzer auf seinem Ceranfeld forderte, die durch eine Grillpfanne verursacht wurden. Das Gericht sah ein erhebliches Mitverschulden des Klägers, da er die Gebrauchsanweisung der Pfanne missachtet hatte, die vor dem Schieben oder Ziehen der Pfanne auf Glasoberflächen warnte. Dem Kläger hätten die möglichen Folgen bewusst sein müssen, weshalb sein Anspruch auf Schadensersatz vollständig ausgeschlossen wurde.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 31 C 3103/22 (78) ➔


✔ Kurz und knapp

Die Beklagte als bloßer Verkäufer haftet nicht für Produktmängel der Grillpfanne.
Die Konstruktionsbedingte Mängel der Grillpfanne und der Folgeschaden am Kochfeld wurden nicht nachgewiesen.
Selbst wenn Mängel bestanden hätten, wäre die Haftung der Beklagten ausgeschlossen, da sie den Mangel nicht zu vertreten hat.
Das Mitverschulden des Klägers durch Missachtung der Gebrauchsanweisung führt zum vollständigen Haftungsausschluss.
Die Gebrauchsanweisung warnte ausdrücklich davor, die Pfanne über das Kochfeld zu schieben.
Der Kläger hätte aufgrund der bestehenden Kratzer auf dem Kochfeld vorsichtiger sein müssen.
Die Hauptforderung auf Schadensersatz sowie die Nebenforderungen wurden somit abgewiesen.


Kratzer auf Ceranfeld: Kein Schadensersatz für Pfannen-Schäden durch Eigenverschulden
(Symbolfoto: brizmaker /Shutterstock.com)

Produkthaftung ist ein wichtiges Rechtsinstitut, das Verbraucher vor Schäden durch fehlerhafte Produkte schützt. Hersteller sind verpflichtet, Waren so zu konstruieren und herzustellen, dass von ihnen keine Gefahr für den Nutzer ausgeht. Tritt dennoch ein Schaden auf, können Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

Ein häufiger Streitpunkt ist die Haftu[…]


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