Das Amtsgericht Rostock entschied in einem Parkplatzunfall teilweise zugunsten der Klägerin und erkannte eine Haftung der Beklagten zu 70 % an. Obwohl auf Parkplätzen eine erhöhte Sorgfaltspflicht für alle Verkehrsteilnehmer gilt, wurde die besondere Rücksichtnahmepflicht des Beklagten beim Herausfahren aus der Parkbucht als ausschlaggebend für die Haftungsverteilung angesehen. Das anfängliche Schuldeingeständnis des Beklagten vor Ort stellte kein bindendes Anerkenntnis dar, sondern diente lediglich als Indiz für eine mögliche Mitschuld. Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 46 C 68/23 ➔
✔ Kurz und knapp
- Der Beklagte trug als Herausfahrender aus der Parklücke die Hauptschuld mit 70 % am Unfall, da er seine Rücksichtnahmepflicht verletzte.
- Auf Parkplätzen gilt zwar nicht die StVO, aber eine erhöhte Sorgfaltspflicht beim Herausfahren aus Parklücken.
- Das unterschriebene Schuldbekenntnis des Beklagten wurde zu seinen Lasten bei der Haftungsabwägung berücksichtigt.
- Die Klägerin trug eine Mitverschuldensquote von 30 %, da sie beim Ausfahren vom Parkplatz nicht auf möglichen Querverkehr achtete.
- Die Sachverständigenkosten waren grundsätzlich erstattungsfähig, wurden aber aufgrund überhöhter Nebenkosten gekürzt.
- Die Reparaturkosten und Nutzungsausfallentschädigung wurden teilweise zugesprochen.
- Die Kostenquote spiegelt die Haftungsverteilung wider (60/40). Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Haftungsfrage bei Parkplatzunfällen: Wer zahlt, wenn’s kracht?
Parkplatzunfälle gehören leider zum Alltag auf deutschen Straßen. Wenn Fahrzeuge beim Ein- oder Ausparken zusammenstoßen, kann dies oft zu Streit um die Haftungsfrage führen. Grundsätzlich gilt auf Parkplätzen zwar nicht die Straßenverkehrsordnung (StVO), allerdings haben Autofahrer trotzdem eine erhöhte Sorgfaltspflicht beim Manövrieren. Wer aus einer Parklücke herausfährt, muss besonders aufmerksam sein und den Verkehr um sich herum genau beobachten, bevor er losfährt. Kommt es dennoch zu einem Unfall, ist in der Regel derjenige, der rückwärts oder seitlich ausparkend aus einer Lücke fährt, stärker in der Verantwortung. Doch die genaue Haftungsverteilung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wie ein Gericht diese Frage in einem konkreten Fall bewertet, zeigt das folgende Urteil zum Thema Parkplatzunfall.
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✔ Der Fall vor dem Amtsgericht Rostock
Haftungsverteilung bei einem Parkplatzunfall
Am 26.06.2022 ereignete sich auf einem Parkplatz ein Verkehrsunfall zwischen dem Fahrzeug der Klägerin, gefahren von einem Zeugen, und dem Fahrzeug des Beklagten, der aus einer Parkbucht herausfuhr. Der Unfall führte zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, bei der die Klägerin Schadensersatz für die Beschädigung ihres Fahrzeugs, Sachverständigenkosten, Nutzungsausfall und vorgerichtliche Anwaltskosten forderte. Der Beklagte räumte vor Ort schriftlich seine Schuld ein, bestritt dies jedoch später und argumentierte, dass die StVO auf dem Parkplatz nicht anwendbar sei und lediglich das Gebot der Rücksichtnahme gegolten habe….