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Mangelhafte Risikoaufklärung durch Arzt – Voraussetzungen

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Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass trotz einer mangelhaften Risikoaufklärung vor einer Hüft-Operation keine Haftung des Krankenhauses besteht. Ausschlaggebend war, dass der Patient auch bei korrekter Aufklärung in die Operation eingewilligt hätte, da er von deren Notwendigkeit überzeugt war. Das Urteil bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz und weist die Berufung des Klägers ab. Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 5 U 2251/21 ➔

✔ Kurz und knapp


  • Eine Verletzung des Ischiasnervs ist eine mögliche Komplikation bei einer Hüft-Totalendoprothese und stellt keinen Behandlungsfehler dar.
  • Eine Beinlängendifferenz von bis zu 1,5 cm nach einer Hüftoperation ist noch vertretbar und ebenfalls kein Behandlungsfehler.
  • Der Arzt muss den Patienten vor der OP über das Risiko einer Nervverletzung und Beinlängendifferenz aufklären.
  • Die Formulierung „der Form halber“ relativiert das Risiko unzulässig und stellt eine mangelhafte Aufklärung dar.
  • Bestanden mehrere Operationsmethoden mit unterschiedlichen Risikoprofilen, muss der Patient darüber aufgeklärt werden.
  • Eine Schmerztherapie als Alternative zur OP muss nicht aufgeklärt werden, wenn diese bereits ausgeschöpft war.
  • Das Gericht prüft eine hypothetische Einwilligung des Patienten bei ordnungsgemäßer Aufklärung.
  • Die Kostenentscheidung richtet sich nach dem Ausgang des Rechtsstreits in den Instanzen.

Mangelhafte Risikoaufklärung: Ärztliches Versagen oder Patientenvernachlässigung?

Ärztliche Eingriffe bergen immer Risiken, die dem Patienten vorab sorgfältig erläutert werden müssen. Insbesondere bei Operationen kann es trotz größter Sorgfalt zu unerwünschten Komplikationen kommen, die für den Patienten erhebliche Folgen haben können. Um Haftungsansprüche im Falle von Behandlungsfehlern oder mangelhafter Aufklärung zu vermeiden, müssen Ärzte ihre Patienten daher umfassend über mögliche Risiken und Nebenwirkungen informieren. Das Thema der mangelhaften Risikoaufklärung durch Ärzte ist in der Rechtsprechung ein häufig behandelter Aspekt im Medizinrecht. Wann genau eine Aufklärung als unzureichend gilt und welche konkreten Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, soll im Folgenden anhand eines aktuellen Gerichtsurteils näher beleuchtet werden. Sind Sie wie der Patient in diesem Fall unsicher, ob Sie vom Arzt ausreichend über die Risiken einer Operation aufgeklärt wurden? Machen Sie sich Sorgen, dass eine mangelhafte Aufklärung im Falle von Komplikationen rechtliche Konsequenzen haben könnte? Als erfahrene Experten im Medizinrecht können wir Ihnen bei solchen Fragen kompetent und verlässlich weiterhelfen. Holen Sie sich jetzt eine unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall – dieser entscheidende erste Schritt kann Ihnen dabei helfen, die rechtliche Situation klar einzuschätzen und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.

✔ Der Fall vor dem Oberlandesgericht Nürnberg


Mangelhafte Risikoaufklärung bei Hüft-Operation: Ein Fall des OLG Nürnberg

Der Kläger, geboren 1957, stellte sich am 14. Oktober 2016 mit erheblichen Hüftbeschwerden in einem Krankenhaus in E. vor, dessen Trägerin die Beklagte ist. Trotz konservativer Therapie verschlechterten sich seine Beschwerden, weshalb er sich entschloss, die Hüft-Total-Endoprothese (HTEP) am 20. Oktober 2016 einsetzen zu lassen. Nach der Operation traten Schmerzen und Taubheitsgefühle im Fuß auf, die schließlich als Läsion des Ischiasnervs diagnostiziert wurden….


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