Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass ein zur Verfügung gestelltes Fahrzeug jederzeit vom Verleiher zurückgefordert werden kann, sofern keine feste Leihdauer vereinbart wurde. Die Beweislast für eine abweichende Vereinbarung liegt beim Entleiher, und der Eigentumsnachweis des Verleihers ist für den Herausgabeanspruch unerheblich. Dieses Urteil bestätigt die gesetzlichen Regelungen zur Kündigung eines Leihvertrages gemäß § 604 Abs. 3 BGB. Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 26 U 69/22 ➔
✔ Kurz und knapp
- Der Kläger kann als Verleiher das Fahrzeug nach § 604 Abs. 3 BGB jederzeit vom Entleiher (Beklagte) herausverlangen.
- Die Parteien haben einen Leihvertrag im Sinne von § 598 BGB geschlossen.
- Ist die Leihdauer weder bestimmt noch aus dem Zweck zu entnehmen, kann der Verleiher jederzeit die Rückgabe verlangen (§ 604 Abs. 3 BGB).
- Die Beklagte als Entleiherin trug die Beweislast für eine vereinbarte feste Leihdauer oder einen vereinbarten Leihzweck, die gegen § 604 Abs. 3 BGB sprechen.
- Die Beklagte ist ihrer Beweislast nicht nachgekommen.
- Dem Kläger als Verleiher steht unabhängig von seiner möglichen Eigentümerstellung ein Herausgabeanspruch gegen die Beklagte zu.
- Der Herausgabeantrag auf „sämtliche Schlüssel“ ist hinreichend bestimmt im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 BGB.
Jederzeitige Kündigung: OLG Frankfurt klärt Rechte bei Leihverträgen
Leihverträge sind in unserem Rechtssystem ein wichtiger Baustein, der es Privatpersonen und Unternehmen ermöglicht, Sachen vorübergehend zu nutzen, ohne sie selbst erwerben zu müssen. Diese vertraglichen Vereinbarungen regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen, innerhalb derer der Verleiher einem Entleiher den vorübergehenden Gebrauch einer Sache überlässt. Ein zentraler Aspekt ist hierbei die Frage, wie lange das Nutzungsrecht des Entleihers besteht und wann der Verleiher die Rückgabe der Sache verlangen kann. Grundsätzlich sieht das Gesetz eine jederzeitige Kündigungsmöglichkeit des Verleihers vor, sofern keine feste Laufzeit oder ein bestimmter Verwendungszweck vereinbart wurde. In der Praxis gibt es jedoch eine Vielzahl an Konstellationen, in denen Gerichte diese Rechtslage näher beleuchten müssen. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt befasst sich eingehend mit dieser Problematik und soll im Folgenden zusammengefasst und eingeordnet werden.
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✔ Der Fall vor dem Oberlandesgericht Frankfurt
Rückgabe eines Fahrzeugs nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Der vorliegende Fall behandelt die rechtliche Auseinandersetzung zwischen einem Kläger und seiner ehemaligen nichtehelichen Lebensgefährtin, der Beklagten….