Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrerlaubnisentziehung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem – Durchlaufen Stufensystem

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigt die Entziehung der Fahrerlaubnis eines Verkehrssünders aufgrund wiederholter Verstöße und der Akkumulation von Punkten im Fahreignungsregister. Trotz fehlerhafter Zustellung von Verwarnungen durch die Behörde wurde die Maßnahme als rechtmäßig anerkannt, da die Bearbeitung und Fertigstellung der Schriftstücke als maßgeblich für das Ergreifen der Maßnahmen gewertet wurde. Die Entscheidung unterstreicht die Strenge und Konsequenz des Fahreignungs-Bewertungssystems und betont die Wichtigkeit der genauen Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Verkehrssicherheit. Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 11 BV 23.1193 ➔

✔ Kurz und knapp


  • Die Fahrerlaubnis kann bei Erreichen bestimmter Punktestände im Fahreignungs-Register entzogen werden, ohne dass jede vorherige Maßnahmenstufe (Ermahnung, Verwarnung) tatsächlich beim Betroffenen zugegangen sein muss.
  • Für das rechtswirksame Ergreifen einer Maßnahme nach § 4 Abs. 5 StVG kommt es auf den Zeitpunkt der Bearbeitung (Ausstellung) des behördlichen Schriftstücks an, nicht auf den tatsächlichen Zugang beim Betroffenen.
  • Die Informationsfunktion der einzelnen Stufen tritt hinter dem Ziel der Verkehrssicherheit und dem Schutz vor ungeeigneten Fahrern zurück.
  • Das neue Fahreignungs-Bewertungssystem legt den Fokus stärker auf Effektivität als auf den Erziehungsgedanken gegenüber dem Einzelnen.
  • Bei zeitlicher Diskrepanz zwischen Bearbeitung und Zugang sind Sach- und Systemgerechtigkeit sowie die gesetzgeberische Intention zu berücksichtigen.
  • Der zufällige Zeitpunkt des Zugangs soll nicht darüber entscheiden, wann eine Maßnahme ergriffen gilt und die nächste Stufe eingeleitet werden kann.
  • Die Mitteilung an das Kraftfahrt-Bundesamt ist kein selbstständig anfechtbarer Verwaltungsakt, sondern Annex der zugrundeliegenden Maßnahme.

Fahrerlaubnisentzug: Wie das Fahreignungs-Bewertungssystem Straßenverkehrssicherheit gewährleistet

Die Erteilung und der Entzug einer Fahrerlaubnis sind in Deutschland eng an das sogenannte Fahreignungs-Bewertungssystem geknüpft. Dieses System soll sicherstellen, dass nur Personen am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, die die erforderliche Fahreigenschaften und -fähigkeiten aufweisen. Ein Punktesystem erfasst Verkehrsverstöße und dient als Gradmesser für die Fahrtauglichkeit. Ab einer bestimmten Punktzahl können Maßnahmen wie Verwarnungen, Auflagen oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgen. Das Fahreignungs-Bewertungssystem ist komplex und wurde in den letzten Jahren mehrfach angepasst. Ein zentraler Punkt ist dabei, wie genau die einzelnen Verfahrensschritte bis hin zur möglichen Entziehung der Fahrerlaubnis ablaufen müssen. Hierbei spielen Fragen des Verwaltungsverfahrens und der Rechtssicherheit eine wichtige Rolle. Im Folgenden soll ein konkreter Gerichtsfall dazu näher beleuchtet werden.

Fahrerlaubnisentzug droht? Erfahrene Rechtsberatung für Ihren Führerschein

Sie stehen kurz vor dem Verlust Ihrer Fahrerlaubnis aufgrund von Punkten in Flensburg oder sonstigen Verkehrsverstößen? Als erfahrene Rechtsanwälte mit Expertise im Verkehrsrecht verstehen wir die Komplexität und emotionale Belastung Ihrer Situation. Fordern Sie jetzt Ihre unverbindliche Ersteinschätzung an und lassen Sie uns gemeinsam eine Strategie entwickeln, um Ihre Fahrerlaubnis bestmöglich zu schützen – dieser Schritt könnte entscheidend für Ihre rechtliche Position sein….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv