Das Amtsgericht Düsseldorf hat einer Klage zweier Fluggäste gegen eine Fluggesellschaft wegen einer streikbedingten Flugannullierung stattgegeben. Die Fluggesellschaft muss den Klägern eine Ausgleichszahlung von 800 Euro sowie Zinsen und Anwaltskosten zahlen, da sie nicht nachweisen konnte, alle zumutbaren Maßnahmen zur Minimierung der Verspätung ergriffen zu haben. Zudem hatte die Airline es versäumt, die Fluggäste ordnungsgemäß über ihre Rechte zu informieren.
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✔ Kurz und knapp
Die Beklagte muss dem Kläger 800 € Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung für die Annullierung des Fluges zahlen.
Der Streik der Fluglotsen in Frankreich stellt keinen außergewöhnlichen Umstand dar, der die Beklagte von der Zahlungspflicht befreit.
Die Beklagte hat nicht nachgewiesen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um den Kläger schnellstmöglich zu befördern.
Die Beklagte muss Verzugszinsen seit dem 05.11.2022 zahlen, da sie die Zahlungsfrist verstreichen ließ.
Die Beklagte muss die außergerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 159,94 € erstatten, da sie ihre Informationspflichten nach der Verordnung verletzt hat.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung durch die Beklagte.
Streik oder Verspätung: Fluggäste haben Anspruch auf Ausgleichszahlungen
Wenn der Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie etwa Streiks abgesagt oder mit hoher Verspätung durchgeführt wird, haben Fluggäste Anspruch auf Ausgleichszahlungen und Unterstützung durch die Fluggesellschaft. Diese Rechte sind in der EU-Fluggastrechteverordnung geregelt. Dabei kommt es auf die Reisedistanz und die Verspätungsdauer an, ob und in welcher Höhe Ausgleichsansprüche bestehen. Auch Informationspflichten der Fluggesellschaft spielen eine wichtige Rolle. Oft führen Meinungsunterschiede über die Anwendung der komplexen Rechtsvorschriften zu Konflikten zwischen Fluggästen und Fluglinien. Gerichte müssen dann Klarheit schaffen und entscheiden, wer welche Ansprüche hat. Ein aktuelles Urteil zu dieser Thematik soll im Folgenden näher beleuchtet werden.
Haben Sie Ihren Flug aufgrund eines Streiks verloren und Ih[…]