Der Bruder des kinderlos verstorbenen Erblassers muss die Kosten eines erfolglosen Erbschaftsstreits tragen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass er mit Ausnahme der Erbscheinerteilungskosten alle Gerichtskosten und die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Lebensgefährtin des Verstorbenen übernehmen muss. Grundlage für diese Entscheidung ist eine Billigkeitsabwägung, bei der das Maß des Obsiegens und Unterliegens eine wesentliche Rolle spielt. Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-3 Wx 52/23 ➔
✔ Kurz und knapp
- Der Erblasser und die Beteiligten standen in keinem engen verwandtschaftlichen oder persönlichen Verhältnis.
- Die Beteiligte zu 1. obsiegte im Wesentlichen mit ihrem Antrag auf Erteilung des Erbscheins.
- Der Beteiligte zu 2. unterlag mit seinen Angriffen gegen den erteilten Erbschein.
- Andere Billigkeitsgesichtspunkte für eine abweichende Kostenverteilung lagen nicht vor.
- Es entspricht der Billigkeit, dass die Beteiligte zu 1. nur die Kosten für die Erbscheinerteilung trägt.
- Der Beteiligte zu 2. hat als Unterlegener die übrigen Gerichtskosten des amtsgerichtlichen Verfahrens zu tragen.
- Zusätzlich muss der Beteiligte zu 2. der Beteiligten zu 1. ihre notwendigen Auslagen erstatten.
- Die Kostenverteilung für die Beweisaufnahme war nicht zu beanstanden.
Erbstreit: Kostenverteilung nach Obsiegen und Unterliegen
Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das viele rechtliche Fragen und Herausforderungen mit sich bringt. Wenn ein Mensch verstirbt, stellt sich oft die Frage, wie sein Vermögen und Besitz unter den Erben aufgeteilt werden soll. Dabei spielen nicht nur familiäre Verhältnisse, sondern auch juristische Aspekte wie Testamente, Erbscheine und Nachlassregelungen eine entscheidende Rolle. In der Praxis kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen Erben, die um das Erbe konkurrieren. Solche Auseinandersetzungen landen oft vor Gericht, wo dann geklärt werden muss, wer letztendlich als Erbe anerkannt wird und wie die Kosten des Verfahrens zu verteilen sind. Das Maß des Obsiegens und Unterliegens ist hierbei ein wichtiger Faktor bei der gerichtlichen Kostenentscheidung. Im Folgenden werden wir einen konkreten Gerichtsfall aus dem Erbrecht näher betrachten, in dem es um die Verteilung der Verfahrenskosten ging. Dieser Fall bietet interessante Einblicke in die juristischen Aspekte rund um Erbstreitigkeiten und die Bedeutung des Obsiegens und Unterliegens.
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✔ Der Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf
Kostenverteilung in einer Nachlasssache: Streit um Erbschein
Der Fall behandelt die Frage der Kostenverteilung in einem Erbschaftsstreit zwischen der Lebensgefährtin und dem Bruder des kinderlos verstorbenen Erblassers. Der Streit drehte sich um die Erteilung eines Erbscheins und die damit verbundenen Kosten.
Hintergrund des Falls
Die Beteiligte zu 1., die Lebensgefährtin des Verstorbenen, erhielt am 16. Juni 2020 vom Amtsgericht Emmerich am Rhein einen Erbschein, der sie als testamentarisch berufene Alleinerbin ausweist….