Das Verwaltungsgericht Köln lehnte den Antrag eines Fahrers auf Wiederherstellung seiner entzogenen Fahrerlaubnis ab. Der einmalige Konsum von Amfetamin, auch unwissentlich, führt zum Verlust der Fahreignung, da die Teilnahme am Straßenverkehr ein erhebliches Risiko darstellt. Das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit überwiegt das persönliche Interesse des Betroffenen.
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✔ Kurz und knapp
Die Fahrerlaubnisentziehung wegen Betäubungsmittelkonsums ist rechtmäßig, auch bei einmaligem Konsum.
Ein bewusster Konsum von Betäubungsmitteln wird regelmäßig unterstellt, solange keine nachvollziehbaren Umstände für einen unbewussten Konsum glaubhaft gemacht werden.
Die Verwirkung des Rechts zur Entziehung nach längerer Zeit ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der Entziehung überwiegt das private Interesse des Betroffenen aufgrund des Schutzes der Verkehrssicherheit.
Eine vorherige Einstellung des Strafverfahrens steht einer eigenständigen Bewertung der Fahrtüchtigkeit nicht entgegen.
Der Führerscheinentzug sowie die Ablieferungspflicht des Führerscheins sind rechtmäßig.
Fahrerlaubnisentzug: Drogenkonsum bedeutet Gefahr auf der Straße
Die Fahrerlaubnis ist für viele Menschen von großer Bedeutung. Sie ermöglicht die individuelle Mobilität und Unabhängigkeit im Straßenverkehr. Allerdings kann der Führerscheinbesitz unter bestimmten Umständen auch entzogen werden. Dabei spielen insbesondere medizinische Gründe, wie gesundheitliche Einschränkungen oder Suchtprobleme, eine entscheidende Rolle.
Der Gesetzgeber hat in solchen Fällen der Straßenverkehrsbehörde das Recht eingeräumt, die Fahrerlaubnis zu entziehen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Doch die Betroffenen haben auch die Möglichkeit, gerichtlichen Rechtsschutz gegen solche Maßnahmen in Anspruch zu nehmen.
In diesem Zusammenhang wird in einem aktuellen Gerichtsurteil die Frage des einstweiligen Rechtsschutzes bei der Fahrerlaubnisentziehung aufgrund von Betäubungsmittelkonsu[…]