Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Nichten und Neffen des Erblassers zu gleichen Teilen erben sollen. Das Gericht legte das gemeinschaftliche Testament der kinderlosen Eheleute aus dem Jahr 1990 so aus, dass eine Gleichbehandlung aller vier Beteiligten beabsichtigt war. Somit sind die Nichte des Erblassers sowie die Kinder der verstorbenen Schwester der Ehefrau des Erblassers jeweils zu einem Viertel Erben geworden.
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✔ Kurz und knapp
Die Testamentsauslegung hat zum Ziel, den wirklichen Willen des Erblassers zu ermitteln.
Es ist vom Wortlaut des Testaments auszugehen und der gesamte Inhalt einschließlich aller Nebenumstände heranzuziehen.
Im vorliegenden Fall führt eine am Wortlaut orientierte Auslegung zu einer Erbfolge nach Köpfen der bedachten Erben zu gleichen Teilen.
Äußere Umstände stehen diesem Auslegungsergebnis nicht entgegen, sondern deuten sogar auf den Willen der Gleichbehandlung hin.
Die gesetzliche Anwachsungsregelung (§ 2094 BGB) ist auf vermutete Ersatzerben gemäß § 2102 BGB analog anzuwenden.
Das Denken in Stämmen ist weder ausdrücklich angeordnet noch aus den Umständen ableitbar.
Die beklagten Erben haben zu gleichen Anteilen zu erben, nicht nach unterschiedlichen Stammanteilen.
Komplexe Testamentsauslegung führt zu Urteil über Erbenverteilung
Die Auslegung eines Testaments ist ein wichtiger und komplexer Bestandteil des Erbrechts. Oft sind die Formulierungen des Erblassers nicht eindeutig und es müssen weitere Umstände berücksichtigt werden, um den tatsächlichen Willen zu ergründen. Dabei kommt es nicht nur auf den Wortlaut an, sondern auch auf das gesamte Umfeld und Verhalten des Erblassers. Gerichte sehen es als ihre Aufgabe, den wahren letzten Willen des Verstorbenen zu ermitteln und umzusetzen, auch wenn dies nicht immer einfach ist.
In der Praxis führen Testamentsauslegungen mitunter zu Konflikten unter den Erben, da jeder seine eigene Interpretation des Testaments vertritt. Die Gerichte mü[…]