Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Testamentsauslegung – Inhalt einschließlich aller Nebenumstände sind heranzuziehen

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Nichten und Neffen des Erblassers zu gleichen Teilen erben sollen. Das Gericht legte das gemeinschaftliche Testament der kinderlosen Eheleute aus dem Jahr 1990 so aus, dass eine Gleichbehandlung aller vier Beteiligten beabsichtigt war. Somit sind die Nichte des Erblassers sowie die Kinder der verstorbenen Schwester der Ehefrau des Erblassers jeweils zu einem Viertel Erben geworden.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 21 W 52/23 ➔


✔ Kurz und knapp

Die Testamentsauslegung hat zum Ziel, den wirklichen Willen des Erblassers zu ermitteln.
Es ist vom Wortlaut des Testaments auszugehen und der gesamte Inhalt einschließlich aller Nebenumstände heranzuziehen.
Im vorliegenden Fall führt eine am Wortlaut orientierte Auslegung zu einer Erbfolge nach Köpfen der bedachten Erben zu gleichen Teilen.
Äußere Umstände stehen diesem Auslegungsergebnis nicht entgegen, sondern deuten sogar auf den Willen der Gleichbehandlung hin.
Die gesetzliche Anwachsungsregelung (§ 2094 BGB) ist auf vermutete Ersatzerben gemäß § 2102 BGB analog anzuwenden.
Das Denken in Stämmen ist weder ausdrücklich angeordnet noch aus den Umständen ableitbar.
Die beklagten Erben haben zu gleichen Anteilen zu erben, nicht nach unterschiedlichen Stammanteilen.


Komplexe Testamentsauslegung führt zu Urteil über Erbenverteilung
Die Auslegung eines Testaments ist ein wichtiger und komplexer Bestandteil des Erbrechts. Oft sind die Formulierungen des Erblassers nicht eindeutig und es müssen weitere Umstände berücksichtigt werden, um den tatsächlichen Willen zu ergründen. Dabei kommt es nicht nur auf den Wortlaut an, sondern auch auf das gesamte Umfeld und Verhalten des Erblassers. Gerichte sehen es als ihre Aufgabe, den wahren letzten Willen des Verstorbenen zu ermitteln und umzusetzen, auch wenn dies nicht immer einfach ist.

In der Praxis führen Testamentsauslegungen mitunter zu Konflikten unter den Erben, da jeder seine eigene Interpretation des Testaments vertritt. Die Gerichte mü[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv