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Mischmietverhältnis – Wohnung und Kfz-Stellplatz – Stellplatzmietenerhöhung

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Das Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe-Durlach bestätigt die Mieterhöhung für die Wohnung, lehnt jedoch die Erhöhung der Stellplatzmiete mangels ausreichender Begründung ab. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei Mieterhöhungen und zeigt, dass Vermieter ihre Forderungen stets fundiert begründen müssen. Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 C 147/21 ➔

✔ Kurz und knapp

  • Der Vermieter hat einen Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung auf 837,03 Euro monatlich ab 01.05.2021 für die Wohnung.
  • Die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung nach § 558 BGB sind erfüllt.
  • Das Mieterhöhungsverlangen vom 26.02.2021 ging formgerecht und begründet beim Mieter zu.
  • Die ortsübliche Vergleichsmiete wurde anhand des qualifizierten Mietspiegels auf 9,30 Euro/m² festgestellt.
  • Eine Stellplatzmietenerhöhung auf 25 Euro monatlich ist mangels Begründung nicht zulässig.
  • Die Betriebskostenvorauszahlung wurde einvernehmlich für erledigt erklärt.
  • Der Mieter muss 75,86% der Kosten tragen.
  • Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung.

Gerichtliches Urteil zu Mieterhöhung für Wohnung und Stellplatz in Karlsruhe

In der modernen Gesellschaft spielt das Mietrecht eine entscheidende Rolle. Es regelt die Rechte und Pflichten zwischen Vermietern und Mietern und ist oft Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Ein häufiger Punkt von Auseinandersetzungen ist die Frage der Mieterhöhung. Vermieter können unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung des Mieters zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Hierbei sind jedoch die gesetzlichen Regularien genau zu beachten. Neben der Wohnung selbst kann auch die Miete für Kfz-Stellplätze, die oftmals Teil des Mietvertrags sind, Gegenstand von Mieterhöhungsverlangen sein. In diesem Zusammenhang stellen sich zudem Fragen zur Rechtmäßigkeit und Begründung solcher Erhöhungen. Um die rechtlichen Hintergründe und Vorgaben im Einzelfall zu verstehen, ist eine genaue Betrachtung und Analyse von konkreten Gerichtsurteilen hilfreich. Im Folgenden wird daher ein aktuelles Urteil zu einem Mischmietverhältnis von Wohnung und Kfz-Stellplatz sowie den damit verbundenen Mieterhöhungsfragen näher beleuchtet.

✔ Der Fall vor dem Amtsgericht Karlsruhe-Durlach


Rechtsstreit um Mieterhöhung für Wohnung und Stellplatz in Karlsruhe

In dem vorliegenden Fall begehrt der Kläger, Eigentümer einer Immobilie in Karlsruhe, die Zustimmung des Beklagten zur Erhöhung der Miete sowohl für die gemietete Wohnung als auch für den dazugehörigen Stellplatz. Der Beklagte, Mieter der Wohnung seit 2001, hat seit April 2019 unveränderte Mietzahlungen geleistet, welche sich auf insgesamt 1.002,39 Euro monatlich belaufen. Davon entfallen 797,39 Euro auf die Grundmiete der Wohnung und 20 Euro auf die Miete für den Stellplatz. Der Kläger forderte im Februar 2021 eine Erhöhung der Grundmiete auf 861,35 Euro sowie der Stellplatzmiete auf 25 Euro monatlich. Der Beklagte verweigerte die Zustimmung mit der Begründung, dass die geforderte Erhöhung nicht ausreichend begründet sei und die angeführte Vergleichsmiete keine Abweichung vom Median der Mietpreisspanne rechtfertige.

Gerichtliche Entscheidung zur Wohnungsmiete

Das Amtsgericht Karlsruhe-Durlach gab der Klage des Klägers teilweise statt und verurteilte den Beklagten zur Zustimmung einer Erhöhung der Wohnungsmiete auf 837,03 Euro ab dem 1. Mai 2021….


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