Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Grundstückskaufvertrag trotz einer Schwarzgeldabrede wirksam bleibt, solange die Steuerhinterziehung nicht der Hauptzweck des Vertrags war. Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin rechtmäßige Eigentümerin des Grundstücks geworden ist und die Nichtigkeit der Schwarzgeldabrede nicht zur Gesamtnichtigkeit des Vertrags führt. Die Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf ähnliche Fälle und verdeutlicht, dass die Wirksamkeit von Grundstückskaufverträgen trotz Steuerersparnisabreden bestehen bleibt, sofern der Leistungsaustausch von den Parteien ernstlich gewollt war.
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✔ Kurz und knapp
Eine Schwarzgeldabrede im Rahmen eines Grundstückskaufvertrags führt in der Regel nicht zur Nichtigkeit des Vertrags.
Nur wenn die Steuerhinterziehung alleiniger oder Hauptzweck des Vertrags war, ist er nichtig.
Wird der Leistungsaustausch (Übertragung des Grundstücks und Kaufpreiszahlung) ernstlich gewollt, bleibt der Vertrag wirksam.
Die neuere Rechtsprechung zu „Ohne-Rechnung-Abreden“ bei Werkverträgen ist auf Grundstückskaufverträge nicht übertragbar.
Ein bloßer Verstoß gegen Steuergesetze führt nicht automatisch zur Nichtigkeit nach § 134 BGB.
Nach Auflassung und Grundbucheintragung ist ein zunächst formnichtiger Vertrag gemäß § 311b Abs. 1 Satz 2 BGB geheilt.
Gesetzliche Formvorschriften dienen hauptsächlich dem Beweis- und Warnzweck, nicht der Sanktion von Steuervergehen.
Die Gültigkeit eines Vertrags ist von der steuerstrafrechtsrelevanten Motivation zu trennen.
Wirksamkeit von Grundstückskaufverträgen trotz Schwarzgeldabrede
Beim Immobilienverkauf kommt es nicht selten zu komplexen rechtlichen Fragestellungen. Insbesondere wenn es um die Vereinbarung von sogenannten „Schwarzgeldabreden“ geht, bei denen der tatsächlich vereinbarte Kaufpreis bewusst niedriger angegeben wird, um Steuern zu sparen. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob der Kaufvertrag dadurch überhaupt noch rechtsgültig ist.
Die Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahren intensiv mit dieser Problematik auseinandergesetzt und klare Kriterien entwickelt. Grundsätzlich sehen die Gerichte den Vertrag trotz Schwarzgeldabrede als wirksam an, solange der eig[…]