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Überprüfung dienstliche Beurteilung – Verwirkung – Zeitmoment – Umstandsmoment

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Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass eine Beamtin ihr Recht auf Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung durch Untätigkeit verwirkt hat. Trotz Unzufriedenheit mit der Beurteilung hatte die Klägerin über 16 Monate keine rechtlichen Schritte eingeleitet, wodurch sowohl das Zeit- als auch das Umstandsmoment der Verwirkung erfüllt waren. Das Gericht betonte die Bedeutung von Rechtssicherheit und die Notwendigkeit für Beamte, zeitnah gegen unzutreffende Beurteilungen vorzugehen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 6 A 327/23 ➔


✔ Kurz und knapp

Verwirkung des Rechts zur Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung tritt ein, wenn der Beamte längere Zeit untätig bleibt, obwohl Handlungsbedarf besteht.
Die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO bietet eine zeitliche Orientierung für das sogenannte Zeitmoment der Verwirkung.
Äußert ein Beamter lediglich Unzufriedenheit mit der Beurteilung, reicht dies allein nicht aus, um Verwirkung zu verhindern.
Erforderlich sind konkrete Handlungen wie Einlegung von Rechtsmitteln, Erklärung eines Vorbehalts oder Rügen bei Beförderungsentscheidungen.
Über das Zeitmoment hinaus muss das Umstandsmoment vorliegen, d.h. der Dienstherr durfte den Anschein gewinnen, der Beamte werde nichts mehr unternehmen.
Bisheriges rechtzeitiges Vorgehen gegen frühere Beurteilungen kann für das Umstandsmoment sprechen.
Auch unterlassene Rügen bei eingetretenen Beförderungsentscheidungen können das Umstandsmoment begründen.
Gründe, die den Beamten an zeitnaher Reaktion gehindert hätten, sind substantiiert vorzutragen.


Verwirkung des Rechts auf Überprüfung der Dienstbeurteilung – Urteil des OVG NRW
In der Praxis des öffentlichen Dienstes spielen dienstliche Beurteilungen eine zentrale Rolle. Sie dienen als Grundlage für Entscheidungen über Beförderungen, Versetzungen und andere Personalangelegenheiten. Daher ist es für Beamte von großer Bedeutung, dass diese Beurteilungen korrekt und fair erfolgen.

Allerdings gibt es Fälle, in denen Beamte mit ihrer Beurteilung nicht einverstanden sind und diese rechtlich überprüfen lassen wollen. Hier stellt sich die Frage, innerhalb welcher Fristen ein solcher Rechtschutz in Anspruch genommen werden muss, um den Anspru[…]


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