Das Landgericht Karlsruhe hat entschieden, dass das erstellte Gerüst als Schutzgerüst abzurechnen ist. Ausschlaggebend waren die technischen und funktionalen Anforderungen, die laut Sachverständigengutachten erfüllt wurden. Das Urteil verdeutlicht die Wichtigkeit präziser Leistungsbeschreibungen und die Bedeutung technischer Normen bei der Abrechnung von Bauleistungen. Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 6 O 71/21 ➔
✔ Kurz und knapp
- Das Gerüst ist als Schutzgerüst einzustufen, da es neben der Ausführung von Arbeiten auch dem Absturz- und Schlagschutz diente.
- Die Abrechnung der Gerüstbauarbeiten hat nach den Regelungen für Schutzgerüste zu erfolgen.
- Das Leistungsverzeichnis ließ sowohl eine Abrechnung als Arbeits- als auch als Schutzgerüst zu.
- Aus den Ausschreibungsunterlagen ergab sich keine eindeutige vertragliche Vorgabe zur Abrechnungsart.
- Die Einordnung als Schutz- oder Arbeitsgerüst richtet sich nach der vom Gerüst tatsächlich erfüllten Funktion.
- Die Klägerin hat das Gerüst zu Recht nach den Vorgaben für Schutzgerüste abgerechnet.
- Der Anspruch der Klägerin auf restliche Vergütung in Höhe von 6.339,40 € nebst Zinsen ist begründet.
- Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits, abgesehen von den Kosten der Nebenintervention.
Gerüstbau-Abrechnung: Gerichtsentscheidung zu Arbeits- vs. Schutzgerüst
Eine der Kernaufgaben im Bauwesen ist die Errichtung und Nutzung von Gerüsten. Diese erfüllen eine zentrale Funktion – sei es als Arbeitsplattform für Handwerker oder als schützendes Element zur Absicherung der Baustelle. Allerdings stellt sich nicht immer eindeutig die Frage, ob ein Gerüst als „Arbeitsgerüst“ oder als „Schutzgerüst“ einzuordnen ist. Diese Unterscheidung spielt eine wichtige Rolle bei der Abrechnung und Vergütung der erbrachten Leistungen. Rechtliche Grundlagen, Normvorgaben und vertragliche Vereinbarungen müssen sorgfältig geprüft werden, um die korrekte Einordnung vorzunehmen. Im Folgenden wollen wir einen konkreten Gerichtsfall betrachten, in dem es um die Frage der Gerüstabrechnung als Arbeits- oder Schutzgerüst ging.
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✔ Der Fall vor dem Landgericht Karlsruhe
Gerüstbauarbeiten: Streit um Abrechnung als Arbeits- oder Schutzgerüst
Im vorliegenden Fall geht es um die Klage eines Gerüstbauunternehmens gegen eine Gemeinde. Die Klägerin verlangt eine restliche Vergütung für Gerüstbauarbeiten, die im Rahmen der Dachsanierung einer Realschule durchgeführt wurden. Die Beklagte ist eine Gemeinde, die die Arbeiten in Auftrag gegeben hatte. Im Zentrum der rechtlichen Auseinandersetzung steht die Frage, ob das erstellte Gerüst als Arbeits- oder Schutzgerüst abzurechnen ist. Die Gemeinde beauftragte das Gerüstbauunternehmen am 19. Mai 2020 auf Basis eines Angebots vom 25. März 2020 mit den Arbeiten. Im Leistungsverzeichnis wurde festgelegt, dass das Gerüst für diverse Arbeiten wie Dachabdichtungen, Dachbegrünungen, Klempnerarbeiten und Blitzschutzarbeiten genutzt werden sollte. Die Arbeiten wurden im Sommer/Herbst 2020 durchgeführt….