Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass die vom klagenden Kfz-Sachverständigen verwendeten Sicherungsabtretungserklärungen unwirksam sind. Die vorformulierten Klauseln wurden als intransparente und den Kunden unangemessen benachteiligende Allgemeine Geschäftsbedingungen eingestuft. Somit konnte der Kläger keine Ansprüche aus den Abtretungen geltend machen, was zur Abweisung seiner Berufung führte.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 9 U 94/22 ➔
✔ Kurz und knapp
Das Gericht bestätigt die Unwirksamkeit der vom Kfz-Sachverständigen verwendeten Sicherungsabtretungsklausel nach §§ 305c, 307 BGB.
Die Klausel wurde vom Sachverständigen gestellt und unterliegt damit der AGB-Kontrolle, auch wenn sie später unterzeichnet wurde.
Die Klausel ist intransparent, da unklar bleibt, unter welchen Voraussetzungen der Sachverständige zur Geltendmachung berechtigt ist.
Sie ist außerdem unangemessen benachteiligend, da dem Auftraggeber alle Risiken aufgebürdet werden.
Die Aktivlegitimation des Sachverständigen zur Geltendmachung abgetretener Forderungen ist zu verneinen.
Mangels wirksamer Abtretung hat der Sachverständige keinen durchsetzbaren Anspruch gegen den Haftpflichtversicherer.
Die Revision zum BGH wurde zugelassen, da höchstrichterlich noch keine Leitentscheidung zur beurteilten Klausel vorliegt.
Sicherungsabtretungen in Verträgen von Kfz-Sachverständigen oft unwirksam
Verträge zwischen Kfz-Sachverständigen und ihren Auftraggebern beinhalten oft komplexe Regelungen zur Vergütung und Absicherung der Honorarforderungen. Eine zentrale Rolle spielen dabei sogenannte Sicherungsabtretungen, mit denen der Geschädigte seine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Unfallverursacher an den Sachverständigen abtritt. Solche Klauseln sollen den Sachverständigen im Schadensfall ein direktes Forderungsrecht gegen den Haftpflichtversicherer verschaffen und ihm so eine zügige Bezahlung garantieren.
In der Praxis erweisen sich die konkreten Ausgestaltungen solcher Sicherungsabtretungen jedoch nicht selten als problematisch. Gerichte prüfen diese Klauseln genau auf ihre Wirksamkeit und Angemessenheit. Häufig werden sie als intranspare[…]