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Rechtsschutzversicherung – Anspruch auf Freistellung von Kosten eines Stichentscheids

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In einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht Berlin entschieden, dass Versicherungsnehmer im Rahmen ihrer Rechtsschutzversicherung Anspruch auf Freistellung von den Kosten eines Stichentscheids haben, unabhängig von dessen Bindungswirkung. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf die Rechtsschutzbedingungen und die Perspektive eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers, für den der Erstattungsanspruch nicht vom Ergebnis des Stichentscheids abhängt. Dieses Urteil stärkt die Rechte von Versicherungsnehmern und bietet ihnen umfassenden Schutz bei der Durchsetzung ihrer rechtlichen Interessen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 O 47/23 ➔


✔ Kurz und knapp

Der Anspruch des Versicherungsnehmers aus der Rechtsschutzversicherung ist auf die Befreiung von Kosten gerichtet, die bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Versicherungsfall entstehen.
Die Kostenübernahmepflicht für einen Stichentscheid besteht unabhängig davon, ob dieser das Ergebnis korrekt wiedergibt oder bindend ist.
Der Rechtsschutzversicherer muss den Versicherungsnehmer von anwaltlichen Gebührenforderungen befreien, auch wenn er diese für unbegründet hält.
Entscheidend ist, ob der Stichentscheid bestimmt war, die Wahrung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers zu unterstützen.
Eine mögliche Überschreitung des Gebührenrahmens durch den Anwalt ist für den Erstattungsanspruch unerheblich.
Der Versicherer muss unbegründete Gebührenforderungen des Anwalts gegenüber dem Versicherungsnehmer abwehren.
Die korrekte Geltendmachung des Erstattungsanspruchs richtet sich nach den Versicherungsbedingungen und den gesetzlichen Bestimmungen.


Rechtsschutzversicherung erstattet Kosten für Stichentscheid – Wegweisendes Urteil
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