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Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter – Fahrverbot

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Mit 1,64 Promille auf dem E-Scooter unterwegs: Das Amtsgericht Frankfurt verhängt Geldstrafe und Fahrverbot. Das Urteil unterstreicht, dass auch bei Elektrokleinstfahrzeugen die Verkehrssicherheit oberste Priorität hat und Trunkenheitsfahrten konsequent geahndet werden.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 970 Ds 938 Js 33612/22 (35/23) ➔


✔ Kurz und knapp

Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 20 EUR verurteilt.
Zusätzlich wurde ein Fahrverbot von 6 Monaten für fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge verhängt.
Das Fahrverbot wurde durch die bereits erfolgte Beschlagnahmung des Führerscheins vollstreckt.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Bei der Tat handelte es sich um das Führen eines E-Scooters mit mindestens 1,64 Promille.
Aufgrund der seit der Tat verstrichenen Zeit konnte keine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen mehr festgestellt werden.
Das Urteil basiert auf den Paragrafen 316, 44 StGB und 465 StPO.


Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter: Gericht verhängt Geldstrafe und Fahrverbot
Trunkenheit am Steuer ist eine ernsthafte Gefahr, die leider auch in Zusammenhang mit modernen Fahrzeugen wie E-Scootern immer wieder auftaucht. In den letzten Jahren hat der Konsum von Alkohol oder Drogen während der Fahrt eine verstärkte Aufmerksamkeit in der Gesellschaft und der Rechtsprechung erfahren. Strafgerichte sehen es als ihre Verantwortung an, durch rigide Sanktionen ein klares Zeichen gegen die Trunkenheitsfahrt zu setzen und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die rechtlichen Konsequenzen können für die Betroffenen empfindlich sein und reichen von hohen Geldstrafen bis hin zu Fahrverboten. Im Folgenden wird ein aktuelles Gerichtsurteil zu einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter vorgestellt und analysiert, um die wichtigsten rechtlichen Aspekte für die Leser verständlich aufzubereiten.


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