Nach einem Auffahrunfall haben Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Schmerzensgeld, welches durch Nachweis von erlittenen Verletzungen und einen Kausalzusammenhang mit dem Unfall geltend gemacht werden kann.
✔ Kurz und knapp
Schmerzensgeld – Entschädigung für immaterielle Schäden:
Wird gezahlt bei körperlichen oder seelischen Verletzungen durch einen Unfall.
Rechtsgrundlage: § 253 BGB
Wird zusätzlich zum materiellen Schadensersatz gezahlt.
Häufige Verletzungen bei Auffahrunfällen:
Schleudertrauma
Rückenverletzungen (Wirbelsäule, Bandscheiben)
Kopfverletzungen (Gehirnerschütterung, Schädel-Hirn-Trauma)
Psychologische Schäden (Angstzustände, PTSD)
Voraussetzungen für Schmerzensgeld:
Erhebliche und langfristige Verletzungen: Leichte Schürfwunden reichen nicht aus.
Kausalzusammenhang: Verletzung muss durch den Unfall verursacht worden sein.
Verschulden des Unfallverursachers: Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Beweislast liegt beim Geschädigten.
Dokumentation und Beweissicherung:
Ärztliche Atteste, Gutachten
Polizeiliche Unfallberichte
Zeugenaussagen
Durchsetzung des Schmerzensgeldanspruchs:
Außergerichtliche Einigung: Sinnvoll bei eindeutiger Schuldfrage und Einigungswillen beider Parteien.
Gerichtliches Verfahren: Notwendig, wenn keine Einigung erzielt werden kann.
Anwaltsempfehlung: Steigert die Erfolgschancen in einem Gerichtsverfahren.
Wichtige Fallstricke:
Verjährungsfrist beachten!
Verjährungsfrist:
3 Jahre […]