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Schmerzensgeld nach einem Auffahrunfall erhalten

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Nach einem Auffahrunfall haben Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Schmerzensgeld, welches durch Nachweis von erlittenen Verletzungen und einen Kausalzusammenhang mit dem Unfall geltend gemacht werden kann.

(Symbolfoto: RobertCrum/Canva)


✔ Kurz und knapp

Schmerzensgeld – Entschädigung für immaterielle Schäden:

Wird gezahlt bei körperlichen oder seelischen Verletzungen durch einen Unfall.
Rechtsgrundlage: § 253 BGB
Wird zusätzlich zum materiellen Schadensersatz gezahlt.

Häufige Verletzungen bei Auffahrunfällen:

Schleudertrauma
Rückenverletzungen (Wirbelsäule, Bandscheiben)
Kopfverletzungen (Gehirnerschütterung, Schädel-Hirn-Trauma)
Psychologische Schäden (Angstzustände, PTSD)

Voraussetzungen für Schmerzensgeld:

Erhebliche und langfristige Verletzungen: Leichte Schürfwunden reichen nicht aus.
Kausalzusammenhang: Verletzung muss durch den Unfall verursacht worden sein.
Verschulden des Unfallverursachers: Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Beweislast liegt beim Geschädigten.

Dokumentation und Beweissicherung:

Ärztliche Atteste, Gutachten
Polizeiliche Unfallberichte
Zeugenaussagen

Durchsetzung des Schmerzensgeldanspruchs:

Außergerichtliche Einigung: Sinnvoll bei eindeutiger Schuldfrage und Einigungswillen beider Parteien.
Gerichtliches Verfahren: Notwendig, wenn keine Einigung erzielt werden kann.
Anwaltsempfehlung: Steigert die Erfolgschancen in einem Gerichtsverfahren.

Wichtige Fallstricke:

Verjährungsfrist beachten!

Verjährungsfrist:

3 Jahre […]


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