Nach über 30 Jahren konnte ein Versicherungsnehmer den Fortbestand seiner Sterbegeldversicherung nicht beweisen. Das Landgericht Bielefeld wies die Klage ab, da der Versicherer plausibel darlegte, dass die Police bereits in eine Kapitallebensversicherung umgewandelt und ausgezahlt wurde. Der Fall verdeutlicht, wie wichtig eine sorgfältige Dokumentation bei langjährigen Versicherungsverträgen ist.
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✔ Kurz und knapp
Die ursprünglich abgeschlossene Sterbegeldversicherung besteht nicht mehr fort.
Der Vertrag wurde 1987 in eine kapitalbildende Lebensversicherung umgewandelt.
Diese Lebensversicherung hatte eine feste Laufzeit bis 1.7.2001.
Zahlungsansprüche aus der Versicherung sind verjährt.
Der Beklagte kann mangels vorhandener Unterlagen keine Auskünfte mehr erteilen.
Eine Verurteilung zur Auskunft über technisch unmögliche Leistungen ist ausgeschlossen.
Der Kläger konnte die Umwandlung des Vertrags nicht erheblich bestreiten.
Die Klage auf Feststellung des Fortbestands der Sterbegeldversicherung war abzuweisen.
5 nach 30 Jahren nicht mehr nachweisbar
Eine Sterbegeldversicherung ist eine spezielle Form der Lebensversicherung, die dazu dient, die Bestattungskosten im Todesfall abzudecken. Sie stellt damit eine wichtige finanzielle Absicherung für Angehörige dar und ermöglicht würdevolle Bestattungsarrangements.
Solche Versicherungen werden häufig bereits in jungen Jahren abgeschlossen, um später im Ernstfall vorbereitet zu sein. Allerdings kann es im Laufe der Jahre zu Veränderungen im Versicherungsvertrag kommen, etwa durch Tarifwechsel oder Umwandlungen in andere Produkte. Das kann für Versicherungsnehmer mitunter zu Unklarheiten und Unsicherheiten führen.
Im Folgenden werden wir einen konkreten Fall betrachten, in dem es um die Feststellung des Fortbestehens einer Sterbegeldversicherung ging. Das Gerichtsurteil zeigt, wie solche Fälle rechtlich beurteilt werden und welche Aspekte dabei eine Rolle spielen können.
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