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Zugangsanspruch zu außerhalb der Bußgeldakte befindlichen Informationen

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Das Amtsgericht Eilenburg weist den Antrag auf gerichtliche Entscheidung als unbegründet zurück, da der Betroffene keinen Anspruch auf die unverschlüsselte Fotodokumentation der gesamten Messreihe hat. Der Gerichtsbeschluss betont, dass der verschlüsselte Datensatz durch einen privat beauftragten Sachverständigen problemlos ausgewertet werden kann. Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 8 OWi 253/23 ➔

✔ Kurz und knapp

  1. Der Anspruch auf Zugang zu außerhalb der Bussgeldakte befindlichen Informationen ist nicht unbegrenzt, um Verfahrensverzögerungen und Rechtsmissbrauch zu vermeiden.
  2. Die begehrten Informationen müssen in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit dem Ordnungswidrigkeitenvorwurf stehen und erkennbar relevant für die Verteidigung sein.
  3. Dem Betroffenen steht kein Anspruch auf die vollständige unverschlüsselte Fotodokumentation der Messreihe zu, da dies keinen Mehrwert für die Verteidigung bietet.
  4. Die verschlüsselte Originaldatei der Messreihe ist als unveränderliches Beweismittel anzusehen und genügt dem Einsichtsrecht des Betroffenen.
  5. Die Herstellung unverschlüsselter Fotodokumentationen würde einen unverhältnismäßigen Aufwand für die Behörde bedeuten und ist nicht gerechtfertigt.
  6. Der Betroffene kann sich die verschlüsselte Datei der Messreihe von der Behörde zusenden lassen und durch einen Sachverständigen auswerten lassen.
  7. Eine umfassende Einsicht in sämtliche Daten ist nicht erforderlich, solange die relevanten Beweismittel zur Verfügung gestellt werden.
  8. Der Verteidiger hat keine ausreichenden Gründe vorgetragen, warum die Übersendung der verschlüsselten Datei nicht ausreichend sein sollte.

Bußgeldbescheid: Recht auf Informationszugang bei Geschwindigkeitsmessung

Wenn Verkehrsteilnehmer einen Bußgeldbescheid erhalten, stehen ihnen verschiedene Rechte zu. Einer dieser Ansprüche ist der Zugang zu Informationen, die sich außerhalb der eigentlichen Bußgeldakte befinden. Dies kann etwa die Fotodokumentation einer Geschwindigkeitsmessung betreffen. Allerdings ist dieses Recht auf Informationszugang nicht unbegrenzt. Es muss ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zum jeweiligen Ordnungswidrigkeitenvorwurf bestehen und die Informationen müssen erkennbar für die Verteidigung relevant sein. Zudem können andere verfassungsrechtlich geschützte Interessen einer vollumfänglichen Akteneinsicht entgegenstehen. Wie weit das Recht auf Informationszugang im konkreten Fall reicht, zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil, das wir im Folgenden näher beleuchten.

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✔ Der Fall vor dem Amtsgericht Eilenburg


Streit um Zugang zu vollständiger Fotodokumentation der Messreihe bei Geschwindigkeitsverstoß

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine rechtliche Auseinandersetzung über den Zugang zu bestimmten Beweismitteln in einem Verfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Der Betroffene erhielt am 8. Mai 2023 einen Bußgeldbescheid von der Landesdirektion Sachsen aufgrund eines am 25. Januar 2023 festgestellten Geschwindigkeitsverstoßes, der mit dem Geschwindigkeitsmessgerät eso ES8….


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