Das Landgericht Potsdam hat die Klage der Eltern eines verunglückten Sohnes auf Schadensersatz für psychische Folgen abgewiesen, da keine pathologisch fassbare Gesundheitsbeeinträchtigung nachgewiesen wurde. Die psychischen Beeinträchtigungen der Eltern wurden als innerhalb des normalen Rahmens für solche Erlebnisse bewertet. Die Kläger müssen die Kosten des Rechtsstreits tragen.
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✔ Kurz und knapp
Kein Schmerzensgeldanspruch der Eltern wegen psychischer Beeinträchtigungen nach schwerem Unfall des Sohnes.
Pathologisch fassbare Gesundheitsbeeinträchtigung der Eltern lag nicht vor.
Psychische Störungen reichten nicht über übliche Belastungen bei Verletzung naher Angehöriger hinaus.
Seelische Erschütterungen und depressive Verstimmungen allein begründen keine Gesundheitsschädigung.
Hoher Einsatz der Eltern bei Betreuung des Sohnes schließt relevante psychische Erkrankung aus.
Arbeitsunfähigkeit aufgrund des Unfalls war nicht begründet.
Kein Ersatz der Anwaltskosten, da kein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch besteht.
Kein Feststellungsinteresse für zukünftige immaterielle Schäden gegeben.
Schockschaden: Kein Schadensersatz für psychische Folgen bei Verkehrsunfällen
Verkehrsunfälle können neben den physischen Verletzungen oft auch erhebliche psychische Folgen für die Betroffenen und deren Angehörige haben. Wenn ein naher Angehöriger schwer verletzt wird, können die Familienangehörigen selbst seelische Schäden erleiden. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob der Schädiger auch für die psychischen Traumata der Angehörigen haften muss.
Das Zivilrecht sieht grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch für Gesundheitsbeeinträchtigungen vor. Dabei sind auch psychische Störungen von Krankheitswert als Gesundheitsschäden anerkannt. Allerdings hat der Bundesgerichtshof für sogenannte „Schockschäden“ von Angehörigen Einschränkungen entwickelt. Entscheidend ist, ob die psychischen Beeinträchtigungen die üblichen Belastungen übersteigen, mit denen Angehörige in solchen Fällen rechnen müssen.
Im Folgenden werden wir ei[…]