Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Kündigung – Ausbleiben einer Stellungnahme des Betriebsrats bei Betriebsratsanhörung

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass die Kündigung eines leitenden Angestellten unwirksam ist, wenn keine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats stattfindet. Dies unterstreicht die zentrale Bedeutung der Betriebsratsanhörung bei Kündigungen, um die Wirksamkeit der Kündigung sicherzustellen und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 8 Sa 99/23 ➔


✔ Kurz und knapp

Das Gericht stellte fest, dass die außerordentliche Kündigung unwirksam war, da kein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorlag.
Die ordentlichen Kündigungen waren ebenfalls unwirksam, da der Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigungen nicht ordnungsgemäß angehört wurde.
Der Kläger war kein leitender Angestellter im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes, sodass eine Betriebsratsanhörung erforderlich war.
Die Stellungnahme des Betriebsrats war unzureichend, da sie lediglich eine Einordnung des Klägers als leitenden Angestellten enthielt, ohne auf die Kündigungsgründe einzugehen.
Die vom Arbeitgeber behaupteten Falschangaben des Klägers im Vorprozess stellten keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar.
Das Vertrauensverhältnis war durch die angeblichen Falschangaben nicht derart zerstört, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar gewesen wäre.
Die betriebsbedingte Kündigung war ebenfalls unwirksam, da zum Zeitpunkt des Ausspruchs keine dringende betriebliche Erforderlichkeit mehr bestand.
Die Revision wurde zugelassen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat.


Kündigung von leitenden Angestellten: Betriebsratsanhörung ein Muss?
Eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats ist ein wichtiger Bestandteil eines fairen Kündigungsverfahrens. Arbeitgeber müssen den Betriebsrat in bestimmten Fällen vor einer Kündigung informieren und anhören. Nur so können die Arbeitnehmervertreter ihre Einwände und Bedenken einbringen und eine faire Entscheidung ermöglichen.

Allerdings gibt es Sonderfälle, in denen Mitarbeiter von dieser Mitwirkung des Betriebsrats ausgenommen sind – beispielsweise bei leitenden Angeste[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv