Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass die fristlose Kündigung eines Berufskraftfahrers und Monteurs aufgrund von Arbeitszeitbetrug und ehrverletzenden Äußerungen gegenüber dem Arbeitgeber gerechtfertigt ist. Der Kläger hatte vorsätzlich falsche Arbeitszeiten angegeben und eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ausgelöst. Die Gerichtsentscheidung unterstreicht die Notwendigkeit von transparenten und korrekten Arbeitszeitdokumentationen im Arbeitsverhältnis.
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✔ Kurz und knapp
Das Gericht bestätigte die fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs als wirksam.
Der Kläger hatte vorsätzlich falsche Arbeitszeiten abgerechnet, um private Aktivitäten als Arbeitszeit zu erfassen.
Das Steckenlassen der Fahrerkarte im LKW während der Privatnutzung deutet auf geplantes Vorgehen hin.
Die beleidigenden Äußerungen in der Sprachnachricht an den Vorgesetzten stellten einen zusätzlichen Kündigungsgrund dar.
Eine vorherige Abmahnung war aufgrund der Vorsätzlichkeit und Schwere der Pflichtverletzungen nicht erforderlich.
Das langjährige Arbeitsverhältnis konnte die Kündigung bei derart gravierendem Fehlverhalten nicht entscheidend mildern.
Die Revision wurde mangels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nicht zugelassen.
Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug: Gerichtsurteil bestätigt Auflösung des Arbeitsverhältnisses
(Symbolfoto: Olivier Le Moal /Shutterstock.com)
Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten korrekt zu dokumentieren. Eine peinlich genaue Zeiterfassung ist insbesondere in Branchen mit mobilem Außendienst wie dem Transportgewerbe unerlässlich. Nur so kann der Arbeitgeber die erbrachte Arbeitsleistung und die daraus resultierenden Vergütungsansprüche überprüfen. Gleichzeitig bietet eine präzise Zeiterfassung dem Arbeitnehmer Schutz vor unbegründeten Kürzungen.
Bei Verstößen gegen die Pflicht zur Arbeitszeitdokumentation können Abmahnungen oder sogar frist[…]