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Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs – Dokumentierung Arbeitszeit

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass die fristlose Kündigung eines Berufskraftfahrers und Monteurs aufgrund von Arbeitszeitbetrug und ehrverletzenden Äußerungen gegenüber dem Arbeitgeber gerechtfertigt ist. Der Kläger hatte vorsätzlich falsche Arbeitszeiten angegeben und eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ausgelöst. Die Gerichtsentscheidung unterstreicht die Notwendigkeit von transparenten und korrekten Arbeitszeitdokumentationen im Arbeitsverhältnis. Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Sa 43/23 ➔

✔ Kurz und knapp

  • Das Gericht bestätigte die fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs als wirksam.
  • Der Kläger hatte vorsätzlich falsche Arbeitszeiten abgerechnet, um private Aktivitäten als Arbeitszeit zu erfassen.
  • Das Steckenlassen der Fahrerkarte im LKW während der Privatnutzung deutet auf geplantes Vorgehen hin.
  • Die beleidigenden Äußerungen in der Sprachnachricht an den Vorgesetzten stellten einen zusätzlichen Kündigungsgrund dar.
  • Eine vorherige Abmahnung war aufgrund der Vorsätzlichkeit und Schwere der Pflichtverletzungen nicht erforderlich.
  • Das langjährige Arbeitsverhältnis konnte die Kündigung bei derart gravierendem Fehlverhalten nicht entscheidend mildern.
  • Die Revision wurde mangels grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nicht zugelassen.

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug: Gerichtsurteil bestätigt Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten korrekt zu dokumentieren. Eine peinlich genaue Zeiterfassung ist insbesondere in Branchen mit mobilem Außendienst wie dem Transportgewerbe unerlässlich. Nur so kann der Arbeitgeber die erbrachte Arbeitsleistung und die daraus resultierenden Vergütungsansprüche überprüfen. Gleichzeitig bietet eine präzise Zeiterfassung dem Arbeitnehmer Schutz vor unbegründeten Kürzungen. Bei Verstößen gegen die Pflicht zur Arbeitszeitdokumentation können Abmahnungen oder sogar fristlose Kündigungen die Folge sein. Die Rechtsprechung hat dabei klare Kriterien entwickelt, wann ein Arbeitszeitbetrug die Auflösung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt. Ob eine Kündigung in einem solchen Fall verhältnismäßig ist, hängt vom Einzelfall ab und berücksichtigt neben der Schwere des Vergehens auch die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Im Folgenden wird ein aktuelles Urteil zu dieser Problematik vorgestellt und analysiert.

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✔ Der Fall vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz


Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs: Ein umfassender Überblick

In diesem Fall geht es um die fristlose Kündigung eines Berufskraftfahrers und Monteurs, der seit Oktober 2005 bei einem Möbelhersteller angestellt war. Der Kläger war verantwortlich für die Auslieferung und Montage von Möbeln und erhielt eine Vergütung von 3.600,00 EUR brutto. Am 14. April 2022 nutzte der Kläger einen Firmen-Lkw, um seiner Lebensgefährtin beim Umzug zu helfen, und deklarierte die damit verbrachte Zeit fälschlicherweise als Arbeitszeit….


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