Das Landgericht Fulda hat entschieden, dass die im Rahmen der Ersatzbeschaffung angefallene Mehrwertsteuer nicht erstattungsfähig ist, wenn die Abrechnung fiktiv erfolgt. Die Vermengung von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung wurde als unzulässig eingestuft, was dazu führte, dass die Schadensersatzforderungen des Klägers zu 1 weitgehend abgewiesen wurden. Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 S 26/23 ➔
✔ Kurz und knapp
- Der Geschädigte kann bei einer Ersatzbeschaffung den Netto-Wiederbeschaffungswert zuzüglich der tatsächlich angefallenen Mehrwertsteuer maximal bis zur Höhe des Brutto-Wiederbeschaffungswerts verlangen.
- Eine Vermischung von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung ist unzulässig.
- Wird der fiktive Netto-Wiederbeschaffungswert aus dem Sachverständigengutachten bei der Schadensberechnung zugrunde gelegt, ist die tatsächlich angefallene Mehrwertsteuer nicht zusätzlich erstattungsfähig.
- Der Geschädigte muss sich bei der gewählten fiktiven Schadensabrechnung festhalten lassen, solange die konkreten Kosten der Ersatzbeschaffung den fiktiv errechneten Betrag nicht übersteigen.
- Einen Wechsel zur konkreten Schadensabrechnung kann der Geschädigte vollziehen, wenn die Kosten inklusive Steuern und Nebenkosten den fiktiven Betrag übersteigen.
- Bei Teilobsiegen hat der Kläger gemäß der Baumbach-Formel die Kosten anteilig zu tragen.
- Die Revision wurde nicht zugelassen, da keine grundsätzliche Bedeutung oder Fortbildung des Rechts erforderlich ist.
Mehrwertsteuer bei Verkehrsunfällen: Neue Erkenntnisse aus der Rechtsprechung
Verkehrsunfälle gehören leider zu den häufigen Ereignissen im Straßenverkehr. Bei solchen Unfallschäden stellt sich regelmäßig die Frage, welche Kosten vom Schädiger oder dessen Versicherung erstattet werden müssen. Neben den offensichtlichen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten für das Fahrzeug, können auch weitere Posten wie angefallene Mehrwertsteuer erstattungsfähig sein. Die Rechtslage hierzu ist jedoch nicht immer eindeutig. Je nach Schadensabrechnung – ob konkrete oder fiktive Berechnung – können unterschiedliche Regeln zur Anwendung kommen. Auch die Höhe des Ersatzanspruchs kann stark variieren. Um den Geschädigten im Falle eines Verkehrsunfalls rechtlich abzusichern, ist daher eine genaue Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung wichtig. Im Folgenden soll ein aktuelles Gerichtsurteil zu diesem Thema näher beleuchtet und die wesentlichen Erkenntnisse herausgearbeitet werden.
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✔ Der Fall vor dem Landgericht Fulda
Details des Verkehrsunfalls und rechtlicher Streitpunkt
Am 27. April 2021 ereignete sich auf der B27 in Burghaun ein Verkehrsunfall, bei dem ein bei der Beklagten versichertes Fahrzeug und ein Pkw, der im Eigentum des Klägers zu 1 stand, involviert waren….