Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Tätlicher Angriff auf rechtswidrig handelnde Vollstreckungsbeamte

Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de

Das LG Frankfurt hebt das Urteil des Landgerichts Kassel auf und wies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück, da die rechtliche Bewertung der Vollstreckungshandlungen und die Annahme eines Notwehrrechts des Angeklagten fehlerhaft seien. Die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Abwägung der Rechte des Inhaftierten gegenüber den Sicherheitsinteressen der Anstalt.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 3 ORs 13/23 ➔


✔ Kurz und knapp

Der tätliche Angriff des Strafgefangenen auf die Vollstreckungsbeamten war nicht rechtmäßig, da diese bei ihrer Amtshandlung nicht rechtswidrig gehandelt haben.
Die Verbringung des Gefangenen in einen besonders gesicherten Haftraum unter Anwendung unmittelbaren Zwangs war rechtmäßig gemäß §§ 53, 51 HStVollzG.
Eine ausdrückliche Androhung der unmittelbaren Gewaltanwendung war nicht zwingend erforderlich, da die Umstände (aggressive Haltung des Gefangenen, Scherben im Haftraum) eine sofortige Anwendung der Gewalt zur Gefahrenabwehr notwendig machten.
Das Landgericht verkennt, dass die Notwehrhandlungen des Angeklagten gegen die Beamten nicht gerechtfertigt waren, da deren Vorgehen rechtmäßig war.
Das Urteil des Landgerichts ist aufzuheben, da die Feststellungen keinen Freispruch vom Vorwurf der Körperverletzung tragen.
Eine erneute Verhandlung und Entscheidung ist durch eine andere Strafkammer des Landgerichts Kassel erforderlich.
Die Beamten mussten das Risiko nicht hinnehmen, von dem aufgebrachten Gefangenen mit einer Glasscherbe als möglicher Waffe angegriffen zu werden.
Das Vorgehen der Beamten war insgesamt rechtmäßig, die Anwendung unmittelbaren Zwangs unterlag den gesetzlichen Voraussetzungen.


Rechtsgültiger Zwang im Strafvollzug: Beamte vs. Gefangene
In Situationen des Strafrechtsvollzugs kommt es nicht selten zu Konflikten zwischen Gefangenen und den Vollstreckungsbeamten. Rechtmäßiges Handeln der Beamten ist dabei entscheidend, um die Sicherheit und Ordnung im Vollzug zu gewährleisten. Gleichzeitig haben auch Strafgefangene Anspruch auf den Schutz ihrer Grundrechte und ein faires Verfahren. Wann der Einsat[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv