Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Beschwerde mit denselben Einwendungen gegen neue Gebührenrechnung eines Notars

Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de

Das Landgericht Offenburg wies die Beschwerde des Antragstellers gegen die Notarkostenrechnung als unzulässig ab, da keine neuen Tatsachen vorgetragen wurden und die Rechtskraft des vorangegangenen Beschlusses die erneute rechtliche Überprüfung der Angelegenheit ausschließt. Die Notarkosten verbleiben auf der Grundlage der früheren Entscheidung bestehen.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 OH 17/22 ➔


✔ Kurz und knapp

Die Entscheidung des Landgerichts im vorherigen Verfahren (4 OH 8/21) ist materiell rechtskräftig geworden.
Materielle Rechtskraft bedeutet, dass die entschiedene Frage nicht mehr neu aufgerollt werden kann.
Der Antragsteller erhebt im neuen Verfahren im Wesentlichen dieselben Einwendungen wie zuvor.
Das neue Verfahren ist daher unzulässig, da der Einwand der Rechtskraft entgegensteht.
Die Kosten des Notars wurden im vorherigen Verfahren detailliert geprüft und als gerechtfertigt angesehen.
Selbst bei Korrekturen ergab sich ein höherer Betrag als in der ursprünglichen Notarrechnung.
Neue Einwendungen wurden nicht vorgebracht, sodass kein Grund für eine erneute Überprüfung besteht.
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die neue Notarrechnung wird verworfen.


Notarkostenabrechnung: Gericht weist Einwendungen gegen hohe Gebühren zurück
Die Abrechnung von Notarkosten ist ein Thema, das viele Menschen beschäftigt. Notare sind für die rechtssichere Beurkundung von Verträgen und Vereinbarungen zuständig, deren Rechtswirksamkeit und Gültigkeit von großer Bedeutung sind. Ihre Vergütung richtet sich dabei nach dem Gerichtskostengesetz, das für verschiedene Rechtsgeschäfte feste Gebührentarife vorsieht.

In der Praxis kann es jedoch zu Diskrepanzen zwischen der Gebührenberechnung des Notars und der Erwartungshaltung des Mandanten kommen. Gründe dafür können beispielsweise die Bewertung von Vermögenswerten, die Einbeziehung zusätzlicher Leistungen oder die Interpretation rechtlicher Vorgaben sein. In solchen Fällen besteht für den Mandanten die Möglichkeit, die Notargebühren gerichtlich überprüfen zu lassen.

Der folgende Beitrag befasst sich mit einem konkreten Fall, in dem ein Mandant Einwendungen gegen die Gebührenrechnung eines Notars erhoben hat. Das Urteil dazu gibt interessante Einblicke[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv