Das Landgericht Offenburg wies die Beschwerde des Antragstellers gegen die Notarkostenrechnung als unzulässig ab, da keine neuen Tatsachen vorgetragen wurden und die Rechtskraft des vorangegangenen Beschlusses die erneute rechtliche Überprüfung der Angelegenheit ausschließt. Die Notarkosten verbleiben auf der Grundlage der früheren Entscheidung bestehen.
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✔ Kurz und knapp
Die Entscheidung des Landgerichts im vorherigen Verfahren (4 OH 8/21) ist materiell rechtskräftig geworden.
Materielle Rechtskraft bedeutet, dass die entschiedene Frage nicht mehr neu aufgerollt werden kann.
Der Antragsteller erhebt im neuen Verfahren im Wesentlichen dieselben Einwendungen wie zuvor.
Das neue Verfahren ist daher unzulässig, da der Einwand der Rechtskraft entgegensteht.
Die Kosten des Notars wurden im vorherigen Verfahren detailliert geprüft und als gerechtfertigt angesehen.
Selbst bei Korrekturen ergab sich ein höherer Betrag als in der ursprünglichen Notarrechnung.
Neue Einwendungen wurden nicht vorgebracht, sodass kein Grund für eine erneute Überprüfung besteht.
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die neue Notarrechnung wird verworfen.
Notarkostenabrechnung: Gericht weist Einwendungen gegen hohe Gebühren zurück
Die Abrechnung von Notarkosten ist ein Thema, das viele Menschen beschäftigt. Notare sind für die rechtssichere Beurkundung von Verträgen und Vereinbarungen zuständig, deren Rechtswirksamkeit und Gültigkeit von großer Bedeutung sind. Ihre Vergütung richtet sich dabei nach dem Gerichtskostengesetz, das für verschiedene Rechtsgeschäfte feste Gebührentarife vorsieht.
In der Praxis kann es jedoch zu Diskrepanzen zwischen der Gebührenberechnung des Notars und der Erwartungshaltung des Mandanten kommen. Gründe dafür können beispielsweise die Bewertung von Vermögenswerten, die Einbeziehung zusätzlicher Leistungen oder die Interpretation rechtlicher Vorgaben sein. In solchen Fällen besteht für den Mandanten die Möglichkeit, die Notargebühren gerichtlich überprüfen zu lassen.
Der folgende Beitrag befasst sich mit einem konkreten Fall, in dem ein Mandant Einwendungen gegen die Gebührenrechnung eines Notars erhoben hat. Das Urteil dazu gibt interessante Einblicke[…]