Das Oberlandesgericht Hamburg hat den Auseinandersetzungsplan eines Nachlasses teilweise für unwirksam erklärt, da er Vermögenspositionen des vorverstorbenen Ehemannes berücksichtigte und gegen den Kläger geltend gemachte Forderungen nicht bestanden. Der Beklagte muss die Kosten des Rechtsstreits überwiegend tragen. Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 U 5/19 ➔
✔ Kurz und knapp
- Der Auseinandersetzungsplan ist unwirksam, da er unzulässigerweise Vermögenspositionen des Nachlasses des vorverstorbenen Ehemanns einbezieht.
- Der Testamentsvollstrecker kann nicht einseitig eine Auseinandersetzung des ersten Nachlasses durchsetzen.
- Die Bewertung und Berücksichtigung unberechtigter Forderungen gegen den Kläger machten den Plan unwirksam.
- Die Testamentsvollstreckervergütung von 160.000 € ist unangemessen hoch für diesen Nachlass.
- Der Auseinandersetzungsanspruch aus § 2042 Abs. 1 BGB gibt nur einen Anspruch auf Zustimmung zu einem Auseinandersetzungsvertrag.
- Herausgabeansprüche aus Erbschaftsbesitz nach § 2018 BGB können nur gegenüber allen Miterben geltend gemacht werden.
- Die Feststellungsklage ist zulässig und begründet. Eine Gestaltungsklage war nicht erforderlich.
- Die Feststellungsklage musste nicht gegen alle Miterben gerichtet werden.
Nachlass-Streit: Oberlandesgericht Hamburg entscheidet über unwirksamen Auseinandersetzungsplan
Das Erbrecht stellt einen zentralen Bereich des deutschen Rechtssystems dar. Es regelt, was mit dem Vermögen einer verstorbenen Person – dem Nachlass – geschehen soll. Dabei gibt es verschiedene Optionen, wie der Nachlass unter den Erben aufgeteilt werden kann. Eine der Möglichkeiten ist die Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch den Erblasser. Dieser übernimmt die Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses und kann dabei einen sogenannten Auseinandersetzungsplan erstellen, der die Aufteilung des Nachlasses unter den Erben regelt. Die Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit eines solchen Auseinandersetzungsplans ist jedoch nicht immer eindeutig. Es kann zu Streitigkeiten zwischen Testamentsvollstrecker und Erben kommen, die letztlich von Gerichten entschieden werden müssen. Im Folgenden werden wir uns daher mit einem aktuellen Gerichtsurteil zu diesem Thema befassen.
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✔ Der Fall vor dem Oberlandesgericht Hamburg
Hintergründe des Rechtsstreits um den Auseinandersetzungsplan
Der juristische Konflikt entstand nach dem Tod von Frau R.K. am 7. November 2012 in Hamburg. Frau R.K. hatte ein Testament hinterlassen, das am 26. August 2012 erstellt wurde. In diesem Testament wurden ihre drei Kinder und ein weiterer Bruder der Kinder als Miterben zu je einem Viertel des Nachlasses eingesetzt. Zudem sind die drei Kinder des Klägers als weitere Miterben zu je einem Zwölftel bedacht worden. Der Beklagte, ebenfalls ein Sohn der Verstorbenen, wurde zum Testamentsvollstrecker ernannt. Der Ursprung des Streits liegt in der Verwaltung des Nachlasses des zuvor, am 19….