Das Kammergericht Berlin hat in seinem Urteil vom 23. August 2023 die Beklagte verurteilt, an die Klägerin ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 Euro zu zahlen, nachdem die Klägerin bei einem Verkehrsunfall 2016 schwerste Verletzungen erlitten hatte. Die Entscheidung folgte einer umfassenden Abwägung der Verletzungen und langfristigen Auswirkungen auf die Lebensführung der Klägerin. Die Beklagte muss zudem verschiedene weitere Zahlungen leisten, um den fortlaufenden Bedarf der Klägerin zu decken.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 25 U 141/19 ➔
✔ Kurz und knapp
Schweres Schädel-Hirn-Trauma sowie andere schwerste Verletzungen der Klägerin mit dauerhaften Folgen wie posttraumatisches Psychosyndrom, kognitive Defizite, Verhaltensauffälligkeiten, chronisches Schmerzsyndrom und Funktionseinschränkungen rechtfertigen ein höheres Schmerzensgeld von 300.000 €.
Anerkennung eines Haushaltsführungsschadens auch für ein im elterlichen Haushalt lebendes Kind mit angemessenem Stundensatz von 10,82 €.
Pflegeschaden laut Gutachten mit wöchentlichem Pflegebedarf von mindestens 36 Stunden anzusetzen mit Stundensatz von 12 €.
Fahrtkosten zur Ergo-/Physiotherapie, Fuß-/Handpflege sowie weiteren Ärzten mit 0,30 €/km zu erstatten.
Zuzahlungen für Medikamente und Erwerbsschaden nach Studienabschluss als Ärztin zu ersetzen.
Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Schmerzensgeldrente, Haushalts- und Pflegeschadensrente sowie Rente für erhöhte Kosten.
Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Hohe Entschädigung für schwere Verletzungen
(Symbolfoto: EugeneEdge /Shutterstock.com)
Verkehrsunfälle gehören leider zum Alltag auf unseren Straßen und können für die Betroffenen schwerwiegende Folgen haben. Insbesondere bei Unfällen mit Personenschäden stehen Geschäd[…]