Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – Schmerzensgeldanspruch schweres Schädel-Hirn-Trauma und PTBS

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Das Kammergericht Berlin hat in seinem Urteil vom 23. August 2023 die Beklagte verurteilt, an die Klägerin ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 Euro zu zahlen, nachdem die Klägerin bei einem Verkehrsunfall 2016 schwerste Verletzungen erlitten hatte. Die Entscheidung folgte einer umfassenden Abwägung der Verletzungen und langfristigen Auswirkungen auf die Lebensführung der Klägerin. Die Beklagte muss zudem verschiedene weitere Zahlungen leisten, um den fortlaufenden Bedarf der Klägerin zu decken.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 25 U 141/19 ➔


✔ Kurz und knapp

Schweres Schädel-Hirn-Trauma sowie andere schwerste Verletzungen der Klägerin mit dauerhaften Folgen wie posttraumatisches Psychosyndrom, kognitive Defizite, Verhaltensauffälligkeiten, chronisches Schmerzsyndrom und Funktionseinschränkungen rechtfertigen ein höheres Schmerzensgeld von 300.000 €.
Anerkennung eines Haushaltsführungsschadens auch für ein im elterlichen Haushalt lebendes Kind mit angemessenem Stundensatz von 10,82 €.
Pflegeschaden laut Gutachten mit wöchentlichem Pflegebedarf von mindestens 36 Stunden anzusetzen mit Stundensatz von 12 €.
Fahrtkosten zur Ergo-/Physiotherapie, Fuß-/Handpflege sowie weiteren Ärzten mit 0,30 €/km zu erstatten.
Zuzahlungen für Medikamente und Erwerbsschaden nach Studienabschluss als Ärztin zu ersetzen.
Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Schmerzensgeldrente, Haushalts- und Pflegeschadensrente sowie Rente für erhöhte Kosten.


Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Hohe Entschädigung für schwere Verletzungen
(Symbolfoto: EugeneEdge /Shutterstock.com)

Verkehrsunfälle gehören leider zum Alltag auf unseren Straßen und können für die Betroffenen schwerwiegende Folgen haben. Insbesondere bei Unfällen mit Personenschäden stehen Geschäd[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv