Das Landgericht Köln hat entschieden, dass der Käufer einen Schadensersatzanspruch von 6.300 Euro gegen die Verkäuferin hat, da diese den Kaufvertrag nicht erfüllt und eine Anfechtung erst verspätet erklärt hat. Die Verkäuferin wird zur Zahlung des Schadensersatzes sowie der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten verurteilt. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen in Online-Kaufverträgen.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 37 O 220/22 ➔
✔ Kurz und knapp
Ein bei eBay von der Verkäuferin eingestellter Preis ist verbindlich, auch wenn offensichtlich ein Irrtum vorlag.
Eine Anfechtung des Vertrags durch die Verkäuferin wegen Erklärungsirrtums scheiterte mangels Fristwahrung.
Durch die Nichteinhaltung des Kaufvertrags schuldet die Verkäuferin dem Käufer Schadensersatz in Höhe des entgangenen Vorteils.
Dazu gehört die Differenz zwischen tatsächlichem Wert des Produkts und dem günstig angesetzten Kaufpreis.
Auch vorgerichtliche Anwaltskosten für die Rechtsverfolgung fallen als Schadensersatz an.
Unterlassenes zügiges Handeln führt zum Fristversäumnis für die Vertragskündigung wegen Irrtums.
Ein Nachholen von Gründen ist unzulässig, wenn dies einen anderen Lebenssachverhalt darstellt.
eBay-Kaufvertrag: Schadensersatz wegen Nichterfüllung?
(Symbolfoto: Sergei Elagin /Shutterstock.com)
Wenn Käufer und Verkäufer im Internet aufeinandertreffen, können Missverständnisse schnell zu rechtlichen Problemen führen. Besonders im Bereich der Online-Auktionsplattformen wie eBay ist es wichtig, dass beide Seiten ihre Rechte und Pflichten kennen.
Kaufverträge, die über solche Plattformen abgeschlossen werden, unterliegen den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Das bedeutet, dass der Verkäufer zur Lieferung der Ware verpflichtet ist, während der Käufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen hat. Kommt eine Seite ihrer Verpflichtung nicht nach, kann dies Schadensersatzansprüche nach sich zieh[…]