Das Amtsgericht Münster hat entschieden, dass Verkehrsbetriebe bei Zugverspätungen auch Kosten für alternative Transportmittel und Abhebegebühren erstatten müssen. Der Kläger erhielt einen Teilbetrag von 66,10 EUR für Taxikosten und weitere 6,99 EUR für die Abhebegebühr. Die Entscheidung unterstreicht die Verzugsregelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und die prozessuale Handhabung von Teilerledigungen im Zivilprozess. ➔ Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 96 C 1400/23
✔ Kurz und knapp
- Taxikosten nach Zugverspätung sind als Aufwendungsersatz erstattungsfähig gemäß § 11 Eisenbahn-Verkehrsordnung.
- Die Abhebegebühr für Bargeldabhebung zur Taxizahlung ist ebenfalls als erforderliche Aufwendung zu erstatten.
- Die Eisenbahn-Verkehrsordnung gilt neben der EU-Fahrgastrechte-Verordnung und hat eigenständige Anwendung.
- Das Gericht ist bei seiner Entscheidung an den Klageantrag gebunden (§ 308 ZPO).
- Gesamtschuldnerische Haftung der Beklagten für Taxikosten und Abhebegebühr festgestellt.
- Zinsen ab Verzugseintritt nach §§ 286, 288 BGB zugesprochen.
- Kostenentscheidung nach §§ 91, 91a ZPO erfolgt zulasten der Beklagten.
- Entscheidung über vorläufige Vollstreckbarkeit gemäß §§ 708 Nr.11, 713, 794 Abs.1 Nr.3 ZPO getroffen.
Zugverspätung: Fahrgäste haben Anspruch auf Erstattung von Taxikosten und Abhebegebühren
Beim Reisen mit dem Zug kann es leider immer wieder zu Verspätungen kommen, was für Fahrgäste oft mit zusätzlichen Kosten und Unannehmlichkeiten verbunden ist. In solchen Fällen stellt sich die Frage, welche Ansprüche Reisende geltend machen können. Neben Entschädigungsleistungen für die Verspätung selbst, können Fahrgäste oft auch die Erstattung von Taxikosten oder sonstigen Mehraufwendungen verlangen, die durch die Verzögerung entstanden sind. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich in der Eisenbahn-Verkehrsordnung sowie der europäischen Fahrgastrechte-Verordnung. Im Folgenden soll anhand eines konkreten Gerichtsurteils erläutert werden, unter welchen Voraussetzungen Reisende Anspruch auf die Erstattung von Taxikosten und anderen Aufwendungen haben. Dabei werden die wesentlichen Aspekte des Urteils übersichtlich zusammengefasst, um Betroffenen eine Orientierung zu bieten.
Ihr Recht auf Entschädigung bei Reiseverspätungen
Sie haben unerwartete Kosten durch eine Zugverspätung tragen müssen? Wir verstehen, dass solche Situationen nicht nur finanzielle, sondern auch emotionale Belastungen mit sich bringen können. Unsere Expertise im Reiserecht ermöglicht es uns, Ihre Ansprüche präzise zu bewerten und durchzusetzen. Fordern Sie jetzt eine unverbindliche Ersteinschätzung an und lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihre Rechte effektiv zu verteidigen. Ein proaktiver Schritt mit unserer Unterstützung könnte entscheidend sein, um Ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen.
✔ Der Fall vor dem Amtsgericht Münster
Erstattung von Taxikosten und Abhebegebühr durch AG Münster entschieden
Im vorliegenden Fall hat das Amtsgericht Münster einen bemerkenswerten Rechtsstreit entschieden, bei dem es um die Erstattung von Taxikosten und einer Abhebegebühr nach einer Zugverspätung ging. Der Kläger forderte von der Beklagten, einem Verkehrsunternehmen, Schadensersatz und Entschädigung aufgrund einer Verspätung seines Zuges. Diese Verspätung führte dazu, dass der Kläger alternative Transportmittel nutzen und dabei zusätzliche Kosten tragen musste….