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Ersatzfähigkeit UPE-Aufschläge bei fiktiver Schadensberechnung nach Verkehrsunfall

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Nach einem Verkehrsunfall hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden, dass UPE-Aufschläge von 10% regional üblich und gerechtfertigt sind. Der Kläger erhält zusätzliche 291,86 € und erhöhte vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten von 540,50 €. Die richterliche Entscheidung basiert auf einer erneuten Überprüfung der Reparaturkosten und der Bestätigung der Marktüblichkeit der UPE-Aufschläge. Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 40/23 ➔

✔ Kurz und knapp


  • Ersatzteilaufschläge (ET-Aufschläge) sind als Teil der fiktiven Reparaturkosten grundsätzlich ersatzfähig, wenn sie regional üblich und typischerweise von markengebundenen Fachwerkstätten erhoben werden.
  • Das Gericht stellte fest, dass die regionale Mercedes-Werkstatt im Jahr 2021 einen ET-Aufschlag von 10% auf Ersatzteile verlangte.
  • Der Geschädigte hat daher Anspruch auf Erstattung des zusätzlichen ET-Aufschlags von 10% auf den Ersatzteilwert.
  • Die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Geschädigten erhöhten sich aufgrund des Gebührensprungs infolge der höheren Schadensumme.
  • Eine erneute Beweisaufnahme mit Einholung eines Obergutachtens war nicht erforderlich, da das Gericht die Ersatzfähigkeit des ET-Aufschlags anderweitig klären konnte.
  • Die Ablehnung des gerichtlichen Sachverständigen war unzulässig, da der Ablehnungsantrag verspätet gestellt wurde.

Ersatzteilaufschläge nach Verkehrsunfall: OLG klärt über Ersatzfähigkeit auf

Verkehrsunfälle gehören leider zum Alltag auf unseren Straßen. Wenn es zu einem Unfall kommt, stellt sich für die Betroffenen oft die Frage, welche Kosten durch den Schaden entstanden sind und wer dafür aufkommen muss. Insbesondere die Berechnung der Reparaturkosten und etwaiger Wertminderungen kann sich als komplexe Angelegenheit erweisen. Ein häufiger Streitpunkt ist dabei die Frage, ob sogenannte Ersatzteilaufschläge, die üblicherweise von Markenwerkstätten erhoben werden, als Teil des ersatzfähigen Schadens anzusehen sind. Die Gerichte haben sich in zahlreichen Urteilen mit dieser Thematik auseinandergesetzt und grundsätzliche Kriterien zur Beurteilung der Ersatzfähigkeit entwickelt. Im Folgenden soll ein aktuelles Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vorgestellt und analysiert werden, das sich eingehend mit dieser Problematik befasst.

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✔ Der Fall vor dem Oberlandesgericht Schleswig-Holstein


Rechtsstreit um Ersatzteilzuschläge nach Verkehrsunfall

Die Vorgeschichte des Rechtsstreits dreht sich um einen Verkehrsunfall, bei dem der Kläger, Halter eines Mercedes Benz E-220 D, beteiligt war. Der Unfall fand am 14. Februar 2021 statt, und die Haftung des Versicherungsnehmers der Beklagten war unstreitig. Es folgte eine umfassende Begutachtung der Schäden am Fahrzeug durch das Ingenieurbüro H., das Nettoreparaturkosten in Höhe von 13.467,91 € sowie eine Wertminderung von 1.500,00 € feststellte….


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