Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel hat das ursprüngliche Versäumnisurteil aufrecht erhalten und die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses für rechtens erklärt. Der Beklagte muss die Wohnung räumen und die Kosten des Rechtsstreits tragen. Die Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit der Einhaltung mietvertraglicher Pflichten und den Schutz des Hausfriedens.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 30 C 196/23
✔ Kurz und knapp
Der Cannabiskonsum in einer Mietwohnung kann einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses darstellen.
Die Störung des Hausfriedens sowie Bedrohungen und Belästigungen anderer Mieter durch den Beklagten sind schwerwiegende Vertragsverletzungen.
Polizeieinsätze und strafrechtlich relevantes Verhalten des Mieters belegen die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietverhältnisses.
Der Vermieter muss derartige massive Pflichtverletzungen nicht dulden und kann das Mietverhältnis außerordentlich fristlos kündigen.
Die Abwägung der Interessen von Vermieter und Mieter fällt zugunsten des Vermieters aus, da der Mieter uneinsichtig und nicht bereit ist, die vertraglichen Vorgaben einzuhalten.
Das Urteil stellt klar, dass der Konsum von Cannabis in einer Mietwohnung einen wichtigen Kündigungsgrund darstellen kann, insbesondere bei wiederholten Vorfällen und Störung des Hausfriedens.
Die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter aufgrund des Cannabiskonsums und der Störungen des Hausfriedens war gerechtfertigt.
Cannabis-Konsum in Mietwohnungen: Wenn der Hausfrieden leidet
(Symbolfoto: Creative Cat Studio /Shutterstock.com)
Der Cannabiskonsum in Mietwohnungen ist ein kontroverses Thema, das Mieter und Vermieter gleiche[…]