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Absehen von Fahrverbot nach Trunkenheitsfahrt

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Das Bayerische Oberste Landesgericht hat das Urteil des Amtsgerichts Coburg aufgehoben und entschieden, dass ein Fahrverbot für einen Soldaten auf Zeit nach einer Trunkenheitsfahrt mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,47 mg/l angemessen ist. Das Gericht stellte fest, dass das Amtsgericht die Schwere des Verstoßes und die damit verbundene Gefahr für die Verkehrssicherheit nicht ausreichend gewürdigt hat. Die Angelegenheit wird nun zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Coburg zurückverwiesen.

➔ Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 202 ObOWi 780/23 ➔


✔ Kurz und knapp

Fall betrifft keine außergewöhnliche Umstände, die ein Absehen vom Fahrverbot nach Trunkenheitsfahrt rechtfertigen würden.
0,47 mg/l Atemalkoholkonzentration nah an absoluter Fahruntüchtigkeit, bedeutsame Überschreitung des Grenzwerts.
Kurzstrecke von 200 m und Reue nach Tat reichen nicht aus, um gesetzliches Fahrverbot zu umgehen.
Gericht muss im neuen Verfahren prüfen, ob vorläufige Vollstreckungserleichterung ausreichend ist.
Angekündigter Verlust der beruflichen Existenz bedarf näherer Prüfung.
Hohe Hürden für Ausnahmen vom Fahrverbot nach Trunkenheitsfahrt.
Gerichte haben bei Trunkenheitsfahrten geringen Ermessensspielraum für Fahrverbotsaussetzung.
Schuldeinsicht und Reue sind positive Umstände, entkräften aber gesetzlichen Regelmechanismus nicht.


Trunkenheitsfahrt: Kein Absehen vom Fahrverbot wg. Atemalkoholkonzentration 0,47 mg/l
Verkehrsteilnehmer, die unter Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug führen, stellen eine erhebliche Gefahr für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer dar. Um solche Vorfälle zu verhindern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sehen die Gesetze in der Regel die Anordnung eines Fahrverbots vor, wenn nachweislich eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit vorlag. In Ausnahmefällen kann das Gericht jedoch von der Verhängung eines Fahrverbots absehen, wenn besondere Umstände vorliegen, die ein solches Vorgehen rechtfertigen. Die Hürden für eine solche Ausnahmeregelung sind jedoch hoch, da der Gesetzgeber der Verkehrssicherheit oberste Priorität einräumt. Im Folgenden soll ein aktuelles Gerichtsurteil, das sich mit de[…]


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