Das Oberlandesgericht Brandenburg hat entschieden, dass eine Klagerücknahme nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung nicht automatisch zu einer Gebührenermäßigung führt. Die Gerichte betonen die Notwendigkeit einer typisierenden Betrachtung im Kostenfestsetzungsrecht, die auf klar definierte Voraussetzungen abstellt. Dieser Fall verdeutlicht die strenge Anwendung der rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Berechnung von Gerichtsgebühren und stärkt die Rechtssicherheit.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 6 W 120/23
Kurz und knapp
Keine Gebührenermäßigung bei Klagerücknahme nach mündlicher Verhandlung und Bestimmung eines Verkündungstermins.
Mündliche Verhandlung endet mit Bestimmung des Verkündungstermins, nicht der anschließenden Klagerücknahme.
Einräumung einer Schriftsatzfrist für Beklagten verlängert Schluss der mündlichen Verhandlung nur für diesen.
Entscheidungsentwurf ist vor Verkündung in der Regel kein Aktenbestandteil.
Kostentypisierung orientiert sich an einfach fassbaren Voraussetzungen, nicht am tatsächlichen Aufwand im Einzelfall.
Kein Gebührenanspruch wegen unterlassenen Hinweises auf Schriftsatzfristmöglichkeit zur Klagerücknahme, da Rechtsauffassung hierzu umstritten.
Klagerücknahme nach Verkündungstermin: Keine Gebührenermäßigung bei Gerichtskosten
Gerichtskosten sind in der Rechtsprechung ein oft diskutiertes Thema. Grundsätzlich hat der Kläger, wenn er eine Klage erhebt, die entstehenden Kosten zu tragen. Allerdings sehen die gesetzlichen Regelungen in bestimmten Fällen auch Gebührenermäßigungen vor, etwa wenn ein Verfahren noch vor dem Abschluss einer mündlichen Verhandlung beendet wird.
Die Voraussetzungen für solche Gebührenermäßigungen sind jedoch genau definiert und werden von den Gerichten streng ausgelegt. So hat das Oberlandesgericht Brandenburg in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine Klagerücknahme nach einer mündlichen Verhandlung, in der bereits ein Verkündungstermin bestimmt wurde, nicht zu einer Ermäßigung der Gerichtskosten führt.
Im Folgenden wird dieser Fall näher beleuchtet und die Entscheidungsgründe erläutert. Dies soll Interessierten einen Einblick in die Praxis […]