✔ Das Wichtigste in Kürze
Definition und Qualifikation: Eine juristische Person ist ein vom Gesetzgeber anerkanntes rechtliches Konstrukt, das aus Personen oder Vermögensmassen besteht und eigenständig Rechte und Pflichten besitzt.
Handlungsfähigkeit und Haftung: Juristische Personen sind nicht eigenständig handlungsfähig, sondern agieren durch ihre Organe. Sie haften ausschließlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen, anders als natürliche Personen, die mit ihrem Privatvermögen haften.
Arten von juristischen Personen:
Privatrecht: Hierzu gehören Kapitalgesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts, die im privaten Sektor tätig sind und nach privatrechtlichen Regeln funktionieren.
Öffentliches Recht: Dazu zählen staatliche oder staatlich beauftragte Einheiten wie Bundesländer, Städte, Gemeinden und Universitäten, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen und besonderen rechtlichen Bedingungen unterliegen.
Rechtliche Grundlagen: In Deutschland sind die §§ 21 – 89 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und weitere spezifische Gesetze je nach Rechtsform der juristischen Personen relevant.
Historische Entwicklung: Die Idee der juristischen Person entstand in der Antike und entwickelte sich über das Mittelalter bis zur heutigen, modernen Form, besonders durch die zunehmende Bedeutung von Unternehmen im 19. Jahrhundert.
Grundrechte und Rechtsfähigkeit: Juristische Personen können Träger von Grundrechten sein, sofern sie einen Inlandsbezug aufweisen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Wirtschaftsrolle und Geschäftsverkehr: Juristische Personen sind[…]