Das Bundesarbeitsgericht hat ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg aufgehoben, weil das Gericht den Zeugenbeweis in einem Arbeitsrechtsstreit zu streng ausgelegt hat und dadurch dem Arbeitgeber das rechtliche Gehör verweigert wurde. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im deutschen Prozessrecht und ermöglicht eine erneute Verhandlung und Entscheidung des Falles.
→ Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 AZN 785/23
✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Landesarbeitsgericht überspannte die Anforderungen an ein ausreichend substantiiertes Vorbringen für einen Beweisantritt.
Die Partei muss lediglich den Zeugen benennen und die Tatsachen bezeichnen, über die dieser vernommen werden soll.
Es ist nicht erforderlich, dass die Partei vorab darlegt, welche Anhaltspunkte für die Richtigkeit ihrer Behauptung vorliegen.
Die Nichtberücksichtigung des Beweisantrags stellt einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör dar.
Das Berufungsurteil wird daher aufgehoben, und der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Bei Vernehmung des Zeugen könnte das Gericht zu einem anderen Ergebnis gelangen.
Der Zeuge könnte den Kläger im Gerichtssaal als Person auf dem Tatort wiedererkennen.
Der Wert des Beschwerdegegenstands wurde auf 49.289,89 Euro festgesetzt.
Zeugenbeweis im Arbeitsrecht: BAG-Urteil zu Kündigung und Gehörsverstoß
Zeugenbeweis ist ein wichtiger Bestandteil vieler Gerichtsverfahren. In rechtlichen Auseinandersetzungen kommt es häufig darauf an, ob bestimmte Tatsachen durch Zeugenaussagen belegt werden können. Allerdings gibt es klare gesetzliche Vorgaben dazu, wie ein Zeugenbeweis zu erfolgen hat. So müssen die Parteien nicht nur den Zeugen benennen, sondern auch die konkreten Tatsachen bezeichnen, über die dieser aussagen soll. Ob diese Anforderungen erfüllt sind, wird von den Gerichten sorgfältig geprüft. Denn ein Verstoß kann schwerwiegende Folgen haben und sogar zur Aufhebung eines Urteils führen. Im vorliegenden Fall wurde genau diese Frage verhandelt und ein Gerichtsurteil dazu gesprochen, das wir Ihnen i[…]