Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die ordentliche Kündigung der Wohnung in Frankfurt am Main rechtswirksam ist und das Mietverhältnis zum 31. Januar 2023 beendet wurde. Die Mieterin muss die Wohnung räumen und die vorgerichtlichen Kosten in Höhe von 1.390,87 Euro zahlen.
→ Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 33 C 1509/23
✔ Das Wichtigste in Kürze
Die ordentliche Kündigung durch den Vermieter war wirksam, da sich der Mieter mit zwei Monatsmieten in erheblichem Rückstand befand.
Die Mietschulden wurden erst nach der Kündigung beglichen, was an deren Wirksamkeit nichts ändert.
Dem Mieter stand trotz Widerspruchs kein Anspruch auf Fortsetzung des Mietverhältnisses zu, da der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt war.
Eine verspätete Schonfristzahlung nach Kündigung lässt das Widerspruchsrecht des Mieters gegen die ordentliche Kündigung nicht neu entstehen.
Die Vermieter mussten das Angebot zur Rückstandsbegleichung durch die städtischen Behörden nicht annehmen.
Eine längere Räumungsfrist als die zugestandene von knapp drei Monaten war nicht angezeigt.
Der Mieter muss neben der Räumung auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten der Vermieter tragen.
Mietvertrag gekündigt: Fristlose Räumung nach Mietrückstand
Mietrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das für viele Mieter und Vermieter oft Herausforderungen bereithält. Zentrale Themen sind hierbei die Begründung und Beendigung von Mietverträgen. Während einerseits Kündigungen durch den Vermieter oft als Schreckensszenario für Mieter gelten, gibt es andererseits Fälle, in denen der Vermieter sogar berechtigt ist, fristlos zu kündigen. Wie solche Konstellationen rechtlich zu beurteilen sind und was Vertragsparteien dabei beachten müssen, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Im Folgenden soll ein konkretes Gerichtsurteil zu diesem Thema beleuchtet und die wesentlichen Erkenntnisse für Mieter und Vermieter herausgearbeitet werden.
Der Fall vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main im Detail
Rechtsstreit um Wohnungsräumung in Frankfurt
Sachverhalt: Im Mittelpunkt des Falles steht eine Wohnungsstreitigkeit zwischen den Klägern, den Eigentümern der Wohnung, und der Beklagten, der Mieterin. Die Wohnung, um die es geht, befindet sich[…]